Von Torsten Oelsner
Überrascht war der Kläger nicht. „Dass die Klage abgewiesen wird, habe ich eigentlich fast schon erwartet“, sagte Steffen Förster als er gestern Abend den Bescheid aus dem Arbeitsgericht Dresden vernahm. „Dafür hatte sich die Richterin schon in der Güteverhandlung zu sehr auf die Seite des Landkreises gestellt.“ Förster, der auch nach dem Urteil Mitarbeiter des Landratsamtes Meißen bleibt, kündigte an, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen, um Recht zu bekommen.
„Eine Berufung ist möglich“, sagt Richterin Cordula Zies. Sie wollte das Urteil gegenüber der SZ nicht begründen, da die Parteien zur Verkündung nicht erschienen waren und es so aus der Zeitung erfahren würden. Das sei nicht üblich. Als Interpretation lasse sie aber gelten: Das Gericht bringt mit diesem Urteil zum Ausdruck, dass es die von Förster beschriebene Mobbingsituation nicht gesehen hat.
In der Verhandlung hatten noch einmal beide Seiten Gelegenheit, ihren Standpunkt und ihre Argumente vorzutragen. Alles Dinge, die bei einer dreistündigen Güteverhandlung vor knapp zwei Jahren bereits zur Sprache kamen.
Steffen Förster beharrte auf seiner Meinung, im Amt seit 1995 zielgerichtet schikaniert und gemobbt worden zu sein. Ausgangspunkt war seine Absetzung als Sachgebietsleiter der Vertriebenenbehörde im Dezember 1995. Förster unterstellt, dass damit nur Platz gemacht werden sollte für einen überzähligen Leiter der aufgelösten Verwaltung des ehemaligen Kreises Dresden-Land. Reinhard Bennewitz, der Leiter des Ordnungsamtes beim Landkreis, bestätigt, dass es entsprechende Personalüberhänge gegeben habe. Bennewitz betont, dass er 1995 lediglich als Sprachrohr der Amtsspitze fungiert habe, als er Förster mitteilte, dass seine Arbeit jetzt eine Kollegin übernehme. Er selbst habe während seiner langjährigen Zusammenarbeit mit Förster eine Art Burgfrieden geschlossen. Zu der Person Förster habe er „eine Meinung“, attestiert ihm aber die Fähigkeit, sich hinter eine Aufgabe „zu klemmen“. Sein Eindruck sei jedoch, dass Förster schwierige Entscheidungen gern weiterreiche oder dem Vorgesetzten überlasse.
Den Mobbingvorwurf stützt Förster, vertreten durch Anwalt Christoph Sorek aus Meißen, im Wesentlichen auf die Tatsache, dass ihm auf seine Klage hin und nach einen entsprechenden Gerichtsurteil 1997 die Stelle des Leiters des Sozialamtes angeboten wurde. Dies sei mit dem Hintergedanken passiert, dass er der Aufgabe ohnehin nicht gewachsen sei und man ihn bewusst habe „absaufen“ lassen. Ablesbar sei das daran, dass die Kollegin, die diese Stelle kommissarisch bis dahin inne hatte, wegen Überlastung um ihre Versetzung gebeten hatte, so Anwalt Sorek.
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hätte darin bestanden, dass er, der Försters Qualifikation kannte, ihn hätte nicht dort einsetzen dürfen oder ihn hätte entsprechend ausbilden müssen.
„Unsere Leiter müssen vom ersten Tag an ihr Sachgebiet beherrschen“, erwiderte der Beigeordnete Ulrich Zimmermann. Zog sich aber dann darauf zurück, dass er erst ein halbes Jahr im Amt gewesen sei und er deshalb Förster nicht habe helfen können, als der ihn an ein persönliches Gespräch erinnerte, bei dem er ihm seine Nöte geschilderte habe. Anwalt Sorek prangerte besonders an, dass eine Behörde wissentlich eine Stelle mit einem dafür ungeeigneten Mitarbeiter besetzt, nur um diesen zu diskreditieren.
Die Berufungsverhandlung wird vor dem Landesarbeitsgericht in Chemnitz oder Dresden geführt.