SZ +
Merken

Lebenslänglich für Messermord in Schleife

Am Landgericht Görlitz hat das Schwurgericht sowohl gegen den Täter eine Haftstrafe verhängt, als auch gegen seine Helfer. Die Verteidigung will aber gegen das Urteil in Revision gehen.

Teilen
Folgen

Von Jens-Rüdiger Schubert

Das Urteil ist glasklar. Im Schleifer Mordprozess hat Richter Dr. Thomas Fresemann mit dem Schwurgericht den Hauptangeklagten Dirk Konrad* (21) aus Weißwasser wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mitangeklagte Steffen Händel* (26) wurde wegen Beihilfe zum Mord zu 54 Monaten Haft verurteilt. Die zur Tatzeit 19-jährige Moni Oppelt* wurde nach Jugendstrafrecht wegen Beihilfe zum Mord zu 36 Monaten Haft verurteilt.

Damit endet ein Prozess, dessen Tat die Region entsetzte. Vor allem die geplante Tötung kommt in der brutalen Härte nur selten vor. Ebenfalls beachtlich ist die Geschwindigkeit der Ermittlungen und des Prozesses selbst. Die Staatsanwaltschaft hatte im Februar dieses Jahres gegen das Trio die Ermittlungen aufgenommen und nachgewiesen, dass Dirk Konrad am 20.  Mai 2012 in Schleife den todbringenden Messerstich gegen David Hargesheimer (24) geführt hatte. Der zuständige Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer Eifersucht und Rache als Tatmotiv festgestellt.

Vor Gericht als unzweifelhaft gilt: Der aus Rohne stammende Dirk Konrad hatte ein Problem damit, dass sich seine damalige Freundin von ihm getrennt hatte und mit David Hargesheimer aus Schleife zusammen war. Das kränkte ihn laut Staatsanwaltschaft dermaßen, dass er mehrmals äußerte, David Hargesheimer „kaltmachen“ zu wollen. Bei einer Fahrt nach Polen wollte das Konrad mit den zwei Mitangeklagten Weißwasseranern Moni Oppelt und Steffen Händel Schlagstöcke erwerben, um damit Hargesheimer zu verprügeln. Die Schlagstöcke konnten sie nicht erwerben, aber Stefan Hänsel kaufte zwei Messer. Danach wurde das spätere Opfer observiert und die Mordtat geplant.

Das Trio suchte am Mordtag David Hargesheimer in Schleife auf. Moni Oppelt hatte als Lockvogel die Aufgabe, David Hargesheimer aus dem Haus zu locken. Dirk Konrad hatte sich hinter einem Busch versteckt, um Hargesheimer von hinten anzugreifen. Vor dem Haus kam es aber erst zu einer Prügelei. Der dabei offenbar unterlegende Dirk Konrad zog schließlich das Messer aus seiner rechten Hosentasche und stieß es David Hargesheimer mit der gesamten Klinge ins Herz.

Als der schwer verletzte David Hergesheimer versuchte aufzustehen, flüchteten die Täter ins Auto und Steffen Händel fuhr mit hoher Geschwindigkeit wieder nach Weißwasser. Das Opfer verblutete vor dem Wohnhaus innerhalb weniger Minuten. Täter Steffen Händel entsorgte das Messer in einer Mülltonne, wo es am nächsten Tag durch die Polizei sichergestellt wurde. Aus dem komplexen Tatgeschehen heraus, sah die Staatsanwaltschaft Mordmotive und beantragte für Messerstecher Dirk Konrad lebenslange Freiheitsstrafe. Dessen Anwalt ging im Plädoyer allerdings von Körperverletzung mit Todesfolge aus. Er beantragte nur eine Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft haben sich die zwei Mittäter der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht. In der Begründung hieß es, dass sie mit ihren Hinweisen und ihrem Handeln den Tod von David Hargesheimer erst ermöglicht hatten. Allerdings hatte die Staatsanwaltschaft für Stefan Händel und Moni Oppelt Bewährungsstrafen beantragt, weil beide glaubhaft vermittelten, dass sie nicht mit dem Mord an David Hargesheimer gerechnet hätten. Somit bliebe die Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung. Während der Verteidiger von Stefan Händel dem zustimmte, verwahrte sich der von Moni Oppelt dagegen – er bestätigte zwar, dass seine Mandantin das Opfer dazu bewegt hatte, das Haus zu verlassen. Aber die Tragweite der Zusammenhänge und Folgen habe sie nicht erfasst. Er forderte Freispruch. Dem wollte der Nebenklage-Vertreter keinesfalls zustimmen. Er ging in seinem Plädoyer davon aus, dass es sich bei dem Geschehen vom 20. Mai 2012 eindeutig um Mord und um Beihilfe zum Mord handelte.

Nach einer umfangreichen Urteilsberatung hat das Landgericht Görlitz unter Vorsitz von Dr. Fresemann im Sinne des Schwurgerichts die von der Staatsanwaltschaft für den Hauptangeklagten beantragte lebenslange Haftstrafe bestätigt. Bei der Urteilsfindung für die Mittäter im Schleifer Mordprozess wich die Kammer erheblich vom Antrag der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung ab – und verhängte die hohen Haftstrafen von vier Jahren und sechs Monaten sowie von drei Jahren. Die Urteilsbegründung nahm über eine Stunde Zeit in Anspruch. Richter Dr. Thomas Fresemann erläuterte dabei die Überzeugung des Gerichts, dass die Mitangeklagten eine erhebliche Mitschuld am Tode des David Hargesheimer zu tragen hätten. Dem ersten Vernehmen nach, wollen die Verteidiger der Beschuldigten im Mordprozess gegen das Urteil in Revision gehen.* Namen geändert