Zum „Landstreicher – heißt es nun Thromberg oder Drohmberg“ , 10.7., S.18, schreibt Gerald Männel aus Bautzen:
Drohmberg ist der amtliche Name
Dem Landstreicher kann geholfen werden. Die Schreibweise „Drohmberg“ wurde in den sechziger Jahren amtlich eingeführt und ist auch im Band 12 der Werke der Deutschen Heimat – verfasst von Theodor Schütze – so angegeben.
Wandert der Landstreicher aber mal von Bautzen-Strehla nach Jenkwitz, wird er erst staunen: In beiden Orten gibt es eine Straße „Am Albrechtsbach“, allerdings an verschiedenen Bächen. Schlägt man bei Theodor Schütze nach, erfährt man, dass der Albrechtsbach im Albertsbusch seitlich von Rachlau entspringt, der Bach in Strehla somit das Boblitzer Wasser ist und bei Nadelwitz in den Albrechtsbach mündet. Noch gedankenloser allerdings ist die Benennung des Lessingstraßengrabens, eines Abwasserkanals, als „Lessinggraben“. Das hat der Dichter nicht verdient. Zeit für die Stadt Bautzen, ein paar Fehler zu berichtigen.
Zu „Aufregung in der Raschaer Siedlung“, 26.6., S.18, schreibt Christiane Wagner aus Ebendörfel:
Bürgermeister muss Fehler ausbaden
Die Abwassererschließung war auch für uns schon seit Jahren ein rotes Tuch. Wir gehören zur Gemeinde Großpostwitz und erhielten zur Amtszeit der früheren Bürgermeisterin Frau Koch für unser einstöckiges Einfamilienhaus den Multiplikator 1,5. Auch die einstöckigen Häuser auf der Raschaer Siedlung erhielten diesen Multiplikator 1,5 im ersten Bescheid.
Da aber das Gesetz verschiedene Auslegungen zuließ, wurde bei Gemeindevertretern für deren Grundstücke und deren Wohngebiet der Multiplikator 1,5 auf 1,0 im zweiten Bescheid geändert. Auch auf der Raschaer Siedlung.
In einer Gemeindevertretersitzung legten wir für diese unterschiedliche Einstufung Beschwerde ein. Als Begründung las uns der stellvertretende Bürgermeister einen von einem Gemeindevertreter zugeschobenen Zettel vor, dass dies an der geographischen Lage liege. Der schriftliche Widerspruch ans Landratsamt in Bautzen dauerte bis zur Eingangsbestätigung ein Jahr. Zwei Jahre vergingen bis zur Bearbeitung und Ablehnung, für die wir 86,00 DM Bearbeitungsgebühr bezahlen durften. Der Widerspruch an den Petitionsausschuss des Landtages dauerte ebenfalls von 1997 bis 1999 und endete mit dem Bescheid, dass dem nicht abzuhelfen ist. Im übrigen wurden alle Anschlüsse, egal welcher Nutzungsfaktor, mit dem gleichen Rohrdurchmesser verlegt.
Eine zur damaligen Zeit vorgeschlagene biologische Kläranlage für unseren Ort wurde von vornherein durch die Gemeinde Großpostwitz abgelehnt, da das Großpostwitzer Projekt nicht groß genug sein konnte. Um das Vertrauen wieder herzustellen, ist die neue Satzung notwendig. So wurde uns und auch der Raschaer Siedlung zu Unrecht berechnetes Wassergeld zurückerstattet. Von der Bevorteilung, die man gegenüber anderen erhalten hatte und die nun zurückgenommen wird, will man nichts wissen. Ich glaube, Herr Lehmann ist als Bürgermeister nicht zu beneiden. Er muss vieles ausbaden, was seine Vorgängerin hinterlassen hat. Ihm war es in seiner Gemeinde gelungen, eine für alle annehmbare Lösung zu finden, um solchen Unfrieden auszuschließen.
Meinungsäußerungen an: Sächsische Zeitung, Lauengraben 18, 02625 Bautzen. Im Interesse der Wiedergabe möglichst vieler Leserbriefe behalten wir uns das Recht zu sinnwahrender Kürzung vor. Für eventuelle Rückfragen ist die Telefonnummer nützlich. Bei E-Mails an [email protected] bitte immer die Adresse angeben.