Zu „Bürgerinitiative kritisiert Abwasser…“, 9./10.9., S. 16, schreibt Achim Petrich aus Schirgiswalde:
Satzungsentwürfe nach Kassenlage
Der Stellungnahme der Bürgerinitiative schließe ich mich an. Ergänzend möchte ich auf die massiven Ungerechtigkeiten bei der Erhebung der Anschlussbeiträge während der Gültigkeit der bisherigen Satzungen aufmerksam machen. Wir wurden nach der alten Satzung für unser Grundstück mit 6 627,50 Euro zur Kasse gebeten. Nach der neuen hingegen wären nur 3 687,30 Euro zu entrichten.
Weil aber inzwischen entdeckt wurde, dass man bei uns zweistöckig bauen könnte und damit der Faktor 1,5 gilt, wären es 5 530,95 Euro, immerhin aber noch 1 096,55 Euro weniger. Der verfassungsrechtliche Grundsatz einer Gleichbehandlung gilt offenbar nicht für den AZV „Obere Spree“. Man gewinnt beim Vergleich der bisherigen Satzungen den Eindruck, diese werden nach Kassenlage erarbeitet. Es erhebt sich nun die Frage, ob diese Ungleichbehandlung vom AZV einmal korrigiert, oder ob in der nächsten Satzung eine dreistöckige Bebaubarkeit entdeckt wird.
Unverständliche Entscheidung
Seit nunmehr zehn Jahren ist der Verein Oberlausitzer Lebens- und Familienhilfe Bautzen Träger eines Behindertenfahrdienstes. Anfangs mit einem Kleinbus wurden Kinder der Heilpädagogischen Kindertagesstätte – dessen Träger der Verein ist – vom Wohnort zur Kindertagesstätte, in welcher sie betreut und gefördert werden, transportiert. Später wurde der Fahrdienst auf drei Kleinbusse erweitert, da beim damaligen Kostenträger der Heilpädagogischen Kindertagesstätte der Wunsch bestand, doch den gesamten Behindertentransport zur trägereigenen Kindertagesstätte sicherzustellen.
Die Zusammenarbeit zwischen dem Landeswohlfahrtsverband (jetzt: Kommunaler Sozialverband), den Eltern und unserem Verein war über die ganzen Jahre sehr positiv. Mit Zuständigkeitswechsel des Kostenträgers ab 1. Januar 2006 an das Landratsamt Bautzen wurde nun auch die Regelung zur Beförderung der behinderten Kinder geändert, indem es zu einer beschränkten Ausschreibung der Beförderungsleistungen durch das Kreissozialamt Bautzen kam und somit der Fahrdienst ab 4. September 2006 neu vergeben wurde.
Unser Verein konnte bei dieser Ausschreibung leider nicht berücksichtigt werden, da es sich bei unserem Fahrdienst nicht um einen gewerblich ausgeübten Fahrdienst, sondern um einen Zweckbetrieb im Rahmen des gemeinnützigen Vereins handelt. So wird die Beförderung „unserer“ behinderten Kinder nun ab 4. September durch andere Fuhrunternehmen ausgeführt.
Die bittere Konsequenz für unseren Verein aus der Einstellung des Fahrdienstes ist, dass zwei Fahrzeuge stillgelegt und später verkauft werden müssen sowie für die Kraftfahrer der Arbeitsvertrag beendet werden musste. Auch die durchaus positive Zusammenarbeit – ein Träger für Kinderhaus und Fahrdienst und damit die gute Absprache und Kommunikation mit den Eltern sowie das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Kraftfahrer, Eltern und Kindern – fällt damit nach den vielen Jahren nun weg. Unser Verein bedauert diese Entscheidung des Kreissozialamtes Bautzen und kann sie genauso wenig nachvollziehen.
Wir bedanken uns bei allen Eltern und den Begleitdiensten für die jahrelange gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Elke John, Bautzen
Viele Gespräche auf
dem Karnickelberg
Das wunderschöne spätsommerliche Wetter war wohl einer der Gründe, dass sich viele Menschen am Tag des offenen Denkmals für einen Besuch des Gräberfeldes und der Gedächtniskapelle auf dem Karnickelberg in Bautzen entschieden. Anregende Gespräche ergaben sich aufgrund der unterschiedlichsten Fragen nach Ausgrabungen und Ehrung der Haftopfer. Am heutigen Tage wollen etwa mehr als 30 Betroffene mit ihren Angehörigen aus Thüringen auf den Karnickelberg kommen, um der politischen Opfer in Bautzen zu gedenken. Die Begleitung der Mitglieder des Bürgerkomitees des Landes Thüringen werde ich im Namen des Bautzen-Komitees gern übernehmen.
Gunter Domschke, Cunewalde
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