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LPG-Bauern erhalten Abfindung

Der Verband der Landwirte im Nebenberuf weist jetzt ehemalige LPG-Mitglieder, deren Erben und Nochmitglieder darauf hin, ihre Ansprüche auf Nachzahlungen geltend zu machen. Nach einer Untersuchung der Universität Jena haben sie nur 27 Prozent von den vereinbarten Abfindungen erhalten.

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Von Angelika Dornich

Der Verband der Landwirte im Nebenberuf weist jetzt ehemalige LPG-Mitglieder, deren Erben und Nochmitglieder darauf hin, ihre Ansprüche auf Nachzahlungen geltend zu machen. Nach einer Untersuchung der Universität Jena haben sie nur 27 Prozent von den vereinbarten Abfindungen erhalten. Bekommen jetzt die Agrargenossenschaften finanzielle Probleme?

Bauer B. aus Eibau kann sich über 10 000 Euro von der dortigen Agrargenossenschaft freuen. Sie musste als Nachfolger der ehemaligen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) das Geld nachreichen, weil sie den Anteil der Familie B. kurz nach der Wende nicht vollständig ausgezahlt hatte.

„Es gibt noch etliche solcher Fälle“, sagt Dr. Werner Kuchs, der Rechtsbeistand des sächsischen Verbandes der Landwirte im Nebenberuf. Und er bezieht sich dabei nicht nur auf seine Erfahrungen, sondern auch auf eine Studie der Universität Jena. Einigen Betroffenen stehe mehr Geld zu, als die Produktionsgenossenschaften mit ihren Mitgliedern ausgehandelt hätten. Juraprofessor Walter Bayer kam zu dem Ergebnis, dass von den insgesamt 1 719 LPG-Umwandlungen etliche fehlerhaft verlaufen seien. „Die meisten Ansprüche verjähren jedoch Ende des Jahres“, weist Kuchs hin.

Alles mit Verträgen

untersetzt

„Das angeführte Beispiel stimmt“, bestätigt der Vorstandsvorsitzende der Agrargenossenschaft Eibau, Hans-Christoph Otto. Aber es sei ein Einzelfall. „Wir haben zurzeit keine offenen Vermögensauseinandersetzungen“, und Otto erklärt: „Mit der Umwandlung in die Agrargenossenschaft haben wir mit allen Anspruchsberechtigten eine Vermögensauseinandersetzung durchgeführt und einen beiderseitigen Vertrag über Ratenzahlungen geschlossen.“ Bis jetzt sei alles hundertprozentig eingehalten worden.

Trotzdem haben einige Mitglieder – und zwar weniger als die Hälfte – noch ein Restvermögen bei der Genossenschaft stehen. Über dieses ist ebenfalls ein Vertrag abgeschlossen, und jährlich werden dafür drei Prozent Zinsen gezahlt. „Der angeführte Bauer wollte aber jetzt den entsprechend der Größe seines eingebrachten Landes noch offenen Gesamtbetrag ausgezahlt haben. Er verzichtet damit auf die Zinsen“, sagt Otto. „Wenn einer in eine Notsituation kommt, wo er das Geld dringend braucht, haben wir bisher immer eine Lösung im Rahmen unserer Möglichkeiten gefunden.“

Die Seifhennersdorfer Genossenschaft hat bis dato keine Rechtsstreitigkeiten anhängig. „Immer vor Jahresende melden sich solche Interessengruppen zu Wort, fällt dem Vorstandsvorsitzendem der Agrargenossenschaft Seifhennersdorf, Ingo Taschner, auf. „In Einzelfällen mögen anderswo Nachzahlungen entstehen, aber in der Mehrheit verwahre ich mich dagegen.“