Mann droht mit Vergewaltigung

Von Helene Krause
Döbeln. Ein 37-jähriger Mann aus Döbeln rief von August 2017 bis Juni 2018 insgesamt 23 Mal nachts in Apotheken an, die Bereitschaftsdienst hatten.
Doch anstelle nach einem dringend benötigten Medikament zu fragen, beleidigte und bedrohte er die Apothekerinnen. Das brachte den Mann vors Schöffengericht des Amtsgerichts Döbeln. Vorgeworfen wurde ihm Beleidigung in 23 Fällen, davon drei in Tateinheit mit Bedrohung.
Unter anderem rief er in Apotheken in Riesa, Wilsdruff, Nünchritz, Lommatzsch, Bad Lausick, Meißen und weiteren Städten an. In den Gesprächen äußerte er sich über sexuelle Dinge, frage die Frauen nach ihren Töchtern und nach ihren sexuellen Praktiken. Er drohte, vorbeizukommen und sie und ihre Töchter zu vergewaltigen. Außerdem beleidigte er sie mit Obszönitäten. Die Frauen hatten Angst. Eine musste sich sogar in psychologische Behandlung begeben.
Der Justiz ist der Angeklagte, der alleinerziehender Vater eines elfjährigen Sohnes ist, nicht unbekannt. Schon mehrfach stand er wegen ähnlicher Delikte vor Gericht. Die ersten der angeklagten Taten beging er, als er noch unter Bewährung stand. Vor Gericht legte er ein Geständnis ab. Ein psychologisches Gutachten bescheinigt ihm volle Schuldfähigkeit. Der Gutachter ging allerdings davon aus, dass das Handeln des Angeklagten immer wieder auftreten kann. Er soll eine schwierige Lebensgeschichte hinter sich haben .
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Karin Fahlberg verurteilte den Beschuldigten wegen Beleidigung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Die Strafe wird wegen der vielen Vorstrafen und weil er einen Bewährungsbruch beging, nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Die Staatsanwältin Angelika Rickert hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung gefordert. Verteidiger Martin Göddenhenrich aus Döbeln wollte seinen Mandanten zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt sehen. „Die Anrufe sind eine massive Belästigung“, sagte er in seinem Plädoyer. „Aber eine Belästigung ist keine Straftat.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.