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Erben erhalten Meissener NS-Raubgut

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat über die Zukunft einer Sammlung von Figuren und Geschirr aus den Anfangsjahren der Manufaktur entschieden.

Von Peter Anderson
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Bereits 1723 soll diese Teekanne aus dem Besitz des jüdischen Sammlers Ernst Gallinek von dem berühmten Maler Johann Gregorius Höroldt gestaltet worden sein.
Bereits 1723 soll diese Teekanne aus dem Besitz des jüdischen Sammlers Ernst Gallinek von dem berühmten Maler Johann Gregorius Höroldt gestaltet worden sein. © Kunsthalle Karlsruhe

Meißen. Die sitzende Gottheit hat gut lachen. Das Figürchen aus Meissener Porzellan ist einzigartig. Augen und Brauen erscheinen flüchtig und leicht gemalt. Risse vom Brand im Holzofen wurden offenbar übertüncht. Die Farben leuchten selbst nach rund 300 Jahren noch intensiv. Das exquisite Stück stammt aus den Anfangsjahren der 1710 gegründeten Porzellan-Manufaktur Meissen. Zwischen 1715 und 1720 soll es entstanden sein. Sammler in aller Welt dürften sich glücklich schätzen, ein solches Frühwerk zu besitzen. Nach Jahren der Unklarheit ist nun entschieden, wem es zusteht.

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