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Marihuana-Transporte enden vor Gericht

Männer aus Geringswalde und Crossen haben Drogen zwischen 900 Gramm und 1,5 Kilogramm bandenmäßig weiterverteilt.

Von Dirk Westphal
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Symbolfoto.
Symbolfoto. © Peter Steffen/dpa (Symbolfoto)

Es sind Schwiegermuttertypen, die auf der Anklagebank neben ihren Anwälten Platz nehmen. Jung, gut gekleidet, aus geordneten Verhältnissen stammend, wie in den späteren Ausführungen der Jugendgerichtshilfe zum Ausdruck kommt. Dennoch kamen der 22-jährige Geringswalder und der 21-jährige Crossener auf die schiefe Bahn. Wegen unerlaubten Handeltreibens, Herstellens, Abgebens oder dem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mussten sie sich jetzt vor dem Amtsgericht Döbeln verantworten. Da dabei mehrere Personen beteiligt waren, lautete die Anklage auf bandenmäßig.

Unter anderem hatten die beiden Mittelsachsen im Jahr 2018 in Gütersloh für 6.500 Euro Marihuana erworben und das im Auftrag im Raum Mittweida/Chemnitz gemeinschaftlich selbst verkauft oder weitergegeben. Da die beiden Angeklagten ein glaubhaftes und umfassendes Geständnis ablegten, nicht vorbestraft sind und eine gute Sozialprognose haben, einigten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung in einer Verfahrensabsprache über das Strafmaß. Beide Angeklagte gaben an, mit dem Thema abgeschlossen zu haben. „Es ist anderthalb Jahre her, es ist abgehakt“, sagte der in einem festen Arbeitsverhältnis stehende Geringswalder auf Nachfrage von Richterin Marion Zöllner. Der Crossener gab an, zunächst sein Studium abschließen zu wollen, um später noch einmal einen anderen Abschluss zu machen.

Das Gericht verhängte für den Geringswalder, da nach Jugendstrafrecht geurteilt wurde, 1,4 Jahre Freiheitsentzug. Diese wurden ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung, da er in fünf Fällen noch mit dem Marihuana gehandelt hatte. Der Crossener bekam ein Jahr, ausgesetzt zu zwei Jahren Bewährung. Zudem gibt es eine Vermögensabschöpfung von 4.475 Euro, davon 3.575 Euro gesamtschuldnerisch. Das Gericht begründete die Anwendung des Jugendstrafrechts mit der erzieherischen Einwirkung auf die Angeklagten. Bei Erwachsenen wäre eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren zur Anwendung gekommen.

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