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Markenschutz für Glashütter Uhren

Eine Verordnung soll den Standort stärken. Bis sie wirksam wird, dauert es aber noch.

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© Archiv: SZ

Die Herkunftsbezeichnung Glashütte auf den in der Stadt produzierten Zeitmessern soll gesetzlich geschützt werden. Wie Glashüttes Bürgermeister Markus Dreßler (CDU) informiert, hat die Staatsregierung in dieser Woche beschlossen, eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einzubringen. Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) wird den Entwurf der Glashüttevorordnung am Freitag vorstellen.

Ziel ist es, die Herkunftsbezeichnung Glashütte konkret zu definieren. In der Verordnung werden die Kriterien transparent erklärt, die erfüllt sein müssen, um die Herkunftsbezeichnung Glashütte auf den Uhren führen zu können.

„Inhaltlich orientiert sich der Entwurf an den aktuell bereits von allen ortsansässigen Unternehmen respektierten Regelungen, die aber eben bisher nicht transparent und hinreichend verbindlich definiert sind“, so Dreßler. Demnach soll weiterhin eine Wertschöpfung von mindestens 50 Prozent in Glashütte erfolgen.„Eine vergleichbare Verordnung gibt es aktuell in Solingen“, so Dreßler.

In der Glashütteverordnung ist auch das Gebiet definiert, in dem diese gilt. Demnach gehören zum Herkunftsgebiet Glashütte die gleichnamige Kernstadt, deren Ortsteile, aber auch Orte, die mit der Uhrenherstellung traditionell eng verbunden sind. Das sei im Einzelfall zu bestimmen. Als Beispiel wird der Altenberger Stadtteil Bärenstein genannt.

Die Bundesratsvorlage geht auf eine Initiative der Wahlkreisabgeordneten Andrea Dombois (CDU) zurück. Die Stadt und die Glashütter Uhrenhersteller unterstützen den Weg und das Ziel ausdrücklich, so Dreßler. Sollte es zu der Verordnung kommen, wäre das für Glashütte „ein historischer Moment“. Auch für den Freistaat ist es wichtig, die Uhren zu schützen. Minister Gemkow: „Die Stadt Glashütte und die hier ansässigen Unternehmen haben in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Erfolgsgeschichte geschrieben. Wir wollen diese Geschichte fortschreiben und zukünftig die Herkunftsbezeichnung ,Hergestellt in Glashütte‘ für hochwertige Uhren sichern und zukunftsfest verankern.“ Mit der Glashütteverordnung könne der Freistaat sicherstellen, dass die Herstellungsprozesse für Uhren aus Glashütte in der Region gehalten werden, so der Minister.

Nach der Vorstellung im Bundesrat werden sich zunächst dessen Ausschüsse mit der Vorlage befassen. Dann geht sie wieder in den Bundesrat und weiter zum Bundestag. Wann sie wirksam werden könnte, konnte der Sprecher des Justizministeriums, Jörg Herold, nicht sagen. (SZ/mb)

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