SZ + Pirna
Merken

Drogen in der Hochzeitstorte?

Die Anschuldigung eines Gastes kann nicht belegt werden. Eine Geldstrafe bekommt das Paar trotzdem - für ein anderes Vergehen.

 3 Min.
Teilen
Folgen
Symbolfoto
Symbolfoto © dpa

Von Friederike Hohmann 

Nina G. stand gerade unter der Dusche, als die Polizeistreife am Mittwoch kurz vor 12 Uhr klingelte. Richterin Simona Wiedmer hatte angeordnet, die 39-Jährige und ihren 40-jährigen Ehemann Chris G. vorführen zu lassen, da sie nicht zum Termin am Amtsgericht erschienen waren. 

Die Ladung vom April hätten sie nicht erhalten, weil sie wegen eines Wasserschadens umziehen mussten und nicht nach ihrem Briefkasten schauen konnten, erklärten sie wenig später dem Gericht. Sie wirkten etwas überrumpelt, als sie kurz darauf mit der Anklage konfrontiert wurden, nach der sie am 23. August 2019 an ihre Hochzeitsgäste Marihuana und Amphetamine verteilt haben sollen. Außerdem waren bei einer Hausdurchsuchung im Dezember 2019 Drogen in geringer Menge gefunden worden.

Den Vorwurf, die Hochzeitsgäste mit Drogen versorgt zu haben, wiesen beide weit von sich. Niemals hätten sie ihren Gästen so etwas angeboten und sie hätten auch gar nichts im Haus gehabt. Die Verwandten seien aus ganz Deutschland angereist. Ein Onkel sei immerhin Bankdirektor. Nach der Trauung in Graupa habe man in der eigenen Wohnung und im dazugehörigen Garten in Pirna gefeiert. Mehrere Gäste hätten in der Wohnung und in Zelten im Garten übernachtet.

Das "Abfallprodukt" einer Anzeige

Die Richterin erklärte, dass der Vorwurf, Drogen verteilt zu haben, gewissermaßen das "Abfallprodukt" einer Anzeige ist, die eigentlich gar nicht das Ehepaar Nina und Chris G. betrifft, sondern deren Trauzeugin. Wie sich im Laufe der Verhandlung herausstellte, hatte jene Trauzeugin selbst erst am 1. August 2019 geheiratet und ihre Ehepartnerin zur Feier mitgebracht. Obwohl sie erst seit wenigen Wochen verheiratet waren, sei es in der Nacht zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen beiden gekommen.

Nina und Chris G. hätten ihre Freundin und Trauzeugin in Schutz genommen und deren Angetraute beim Frühstück aus dem Haus komplimentiert. Diese zeigte daraufhin ihre eigene Frau bei der Polizei an. Bei der Gelegenheit erwähnte sie, dass sie gesehen habe, wie Chris G. während der Feier eine weiße Substanz aus dem Tiefkühlfach genommen und den Gästen angeboten habe. Sie selbst habe davon nichts konsumiert. Auf die Frage der Richterin, was das denn für eine weiße Substanz gewesen sein könne, tippte Chris G. auf Marshmallow-Eis.

Nachdem das Brautpaar durch die Anzeige ins Visier der Ermittler geraten war, schlug im Dezember 2019 der Drogenspürhund der Polizei in Küche und Wohnzimmer der beiden an. Das deutsche Paar gab dem Gericht gegenüber unumwunden zu, dass es regelmäßig Speed konsumiert, allerdings nur in den Wochen, in denen Nina G.s Tochter bei deren Vater wohnt. Um zu erklären, warum in der Wohnung auch eine Feinwaage gefunden wurde, beschrieb Chris G. ausführlich, wie es abläuft, wenn er alle zwei Wochen Speed in Dresden kauft.

Geldstrafe für Drogenbesitz

Da außer der Frau, die die Anzeige gemacht hatte, niemand sonst etwas über die Weitergabe von Drogen während der Hochzeitsfeier aussagte, ließ die Staatsanwältin die Anklage in diesem Punkt fallen. Wegen der bei der Hausdurchsuchung gefundenen Drogen wurden der arbeitslose Einzelhandelskaufmann und die arbeitslose Kauffrau im Gesundheitswesen allerdings zu Geldstrafen verurteilt. Die Strafe für Chris G. fiel wegen mehrerer Vorstrafen mit 80 Tagessätzen zu je 15 Euro doppelt so hoch aus wie die für seine Frau Nina.

Richterin Wiedmer redete den beiden zum Schluss noch ins Gewissen: „Wenn ich Drogen konsumiere, ist das zwar nicht strafbar. Aber wenn ich sie erwerbe, dann schon.“ Auch wenn über die Legalisierung von Cannabis diskutiert werde: „Speed ist eine harte Droge. Das wird bestimmt nicht legalisiert. Und kümmern Sie sich künftig um ihren Briefkasten.“