Verbotene Ansammlungen, unerlaubte Öffnung von Geschäften und Gaststätten sowie Verstöße gegen Quarantänebestimmungen: Das sind die wichtigsten Gründe, warum derzeit bei der Staatsanwaltschaft in Pirna etliche Verfahren laufen. Wie die übergeordnete Staatsanwaltschaft Dresden auf SZ-Anfrage mitteilte, sind bei der Justiz bis Anfang der Woche 155 Ermittlungsverfahren mit Corona-Bezug eingegangen, bei denen der Tatort im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge lag. Mit erfasst sind dabei auch Anzeigen wegen Missachtung der Ausgangsbeschränkungen. In minder schweren Fällen wurden Corona-Verstöße mit Buß- oder Verwarngeldern geahndet. Zu deren Zahl liegt keine Statistik vor. Bei der Staatsanwaltschaft landen nur die etwas größeren Fälle.
Von den 155 Verfahren seien bereits 82 abgeschlossen worden. In 16 Fällen habe die Staatsanwaltschaft beantragt, einen Strafbefehl zu erlassen. Strafbefehle werden ohne mündliches Verfahren vor einem Gericht wirksam. In den 16 genannten Fällen ging es jeweils um Geldstrafen, hieß es. (SZ)
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