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Mehr Sachsen wollen früher in Rente gehen

Die Corona-Krise treibt viele in den vorzeitigen Ruhestand. Unsere neue Serie erklärt Möglichkeiten und finanzielle Folgen.

Von Kornelia Noack
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Nur 23 Prozent der Sachsen, die im Jahr 2018 erstmals eine Rente bezogen, haben bis zu ihrer Regelaltersgrenze gearbeitet.
Nur 23 Prozent der Sachsen, die im Jahr 2018 erstmals eine Rente bezogen, haben bis zu ihrer Regelaltersgrenze gearbeitet. © Thomas Warnack/dpa

Dresden. Kurzarbeit, drohender Jobverlust, Angst vor der Zukunft: in der Corona-Krise denken in Sachsen immer mehr Beschäftigte darüber nach, ihren Renteneintritt vorzuziehen. Der Beratungsbedarf zu einem früheren Berufsausstieg ist bei den Rentenberatern im Freistaat in den letzten Monaten deutlich gestiegen.

Zahlreiche Arbeitnehmer sind gezwungen, ihr Leben neu zu planen. Für mehr als eine halbe Million Menschen in Sachsen wurde Kurzarbeit angezeigt, viele haben ihre Stelle ganz verloren. Die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung gelten da als eine sichere Angelegenheit.

Rente: Mehr als die Hälfte scheidet vorzeitig aus dem Job aus

Schon vor der Corona-Krise wollten weniger als zehn Prozent der älteren Erwerbstätigen in ganz Deutschland bis zu ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten, wie eine repräsentative Studie der Uni Wuppertal ergab. Tatsächlich schied bundesweit über die Hälfte der Versicherten vorzeitig aus dem Job aus.

In Sachsen sind es noch deutlich mehr. Derzeit leben hier etwa 1,11 Millionen Rentner. Lediglich 23 Prozent von denjenigen, die im Jahr 2018 erstmals eine Rente bezogen, haben bis zu ihrer Regelaltersgrenze gearbeitet. Diese steigt jährlich und liegt für alle, die ab 1964 geboren wurden, bei 67 Jahren.

Zuverdienstgrenze ist wegen Corona-Krise gestiegen

Ein Grund, noch bis Jahresende 2020 vorzeitig auszusteigen, ist die mit Corona gestiegene Zuverdienstgrenze. Frührentner dürfen statt bisher 6.300 Euro bis Ende dieses Jahres 44.590 Euro zusätzlich zur Rente verdienen, ohne dass gekürzt wird.

Zwar sieht der Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten vor, frühzeitig aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Doch in der Regel sind damit finanzielle Einbußen verbunden. Wer keine 45 Versicherungsjahre nachweisen und somit die abschlagsfreie Rente mit 63 in Anspruch nehmen kann, muss für jeden vorgezogenen Monat 0,3 Prozent Abzüge in Kauf nehmen.

Das Flexirentengesetz bietet die Möglichkeit, in Teilrente zu gehen, parallel weiter zu arbeiten und damit insgesamt die Abschläge zu mindern. Auch mit freiwilligen Sonderzahlungen ab dem 50. Lebensjahr lassen sich spätere Abzüge ausgleichen. Einige Arbeitgeber bieten zudem eine Altersteilzeit oder ein Lebensarbeitszeitkonto an. Auf diesem können Überstunden und Teile des Gehalts angespart werden, um dann bezahlt freigestellt früher in den Ruhestand zu wechseln. Besondere Regeln gelten auch für ältere Arbeitnehmer, die schwerbehindert sind. Sie können zwei Jahre früher regulär in Rente gehen – mit Abschlägen auch noch früher.

Wie der vorzeitige Berufsausstieg gelingen kann, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche finanziellen Folgen das hat, beleuchtet die SZ in einer neuen Serie, die am Samstag beginnt.