Meißen. Eine Beschwerde ist das Zeugnis – für die erste urkundliche Erwähnung. Sie stammt aus dem Jahr 1470. Der Meißner Rat wandte sich an den Dresdner Hof, weil „verbotener weise hin und wieder fremde Gebräue ausgeschenkt werden“. Dieses Schriftstück gilt als Beleg dafür, dass der Domkeller Meißens älteste Gaststätte genannt werden darf.
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