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Milde Strafe für Muskauer Böllerschützen

Silvester beschädigten sie das Dach des Netto-Marktes durch Böller.

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Von Jost Schmidtchen

Mit einer Ermahnung und Arbeitsstunden wurden fünf Jugendliche aus Bad Muskau und Krauschwitz gestern für ihre folgenreiche Silvesterböllerei vom Amtsgericht Weißwasser bestraft.

Drei Heranwachsenden und zwei Jugendlichen im Alter von 15 bis 19 Jahren wurde vorgeworfen, in der Silvesternacht 2009/10 mit pyrotechnischen Erzeugnissen auf das Dach des Netto-Marktes in Bad Muskau geschossen zu haben. Dabei entstand dem Discounter ein Sachschaden von 319,99 Euro. Die drei Heranwachsenden räumten ihre Beteiligung an dem Unfug ein. Auch die Tatsache, dass es sich um illegal eingeführte Polenböller gehandelt habe. Gefeiert wurde der Jahresausklang im benachbarten Jugendclub in Bad Muskau. Die drei Angeklagten machten geltend, dass sich auf dem Hof des Jugendclubs etwa 50 Personen befanden, die ebenfalls böllerten. Wer noch auf Netto geschossen hat, konnte in der Hauptverhandlung nicht geklärt werden. Die beiden 15 bzw. 16 Jahre alten Jugendlichen aus Krauschwitz hatten ihre Tatbeteiligung schon bei der Polizei abgestritten. Die Angeklagten gestanden ein, mehr oder weniger alkoholisiert gewesen zu sein, aber nicht sturzbesoffen. Jeder wusste schon, was da abging. Einer der Heranwachsenden erkannte zwei Tage später acht Löcher im Dach, durch eines tropfte es in den Markt. Außerdem wurde wohl auch ein Elektrokabel in Mitleidenschaft gezogen, denn „auf einmal ging bei Netto das Licht aus“. Der Staatsanwalt regte wegen der Geständigkeit der Angeklagten eine Einstellung des Verfahrens an, zumal bei 50 Beteiligten eine restlose Aufklärung nicht möglich sei. Außerdem hat die Jugendgerichtshilfe bereits einen Täter-Opfer-Ausgleich mit Netto eingeleitet, die Sache liegt derzeit bei der Schlichtungsstelle.

Die Krauschwitzer kamen mit einer Ermahnung und einer Verfahrenseinstellung davon. Bei den drei Heranwachsenden war die vorläufige Einstellung des Verfahrens mit der Auflage verbunden, jeweils 20 Stunden gemeinnützige Arbeit abzuleisten und am Täter-Opfer-Ausgleich mit Netto mitzuwirken.