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Mit 1,9 Promille gegen den Baum

Unter Alkohol verursacht ein Coswiger einen schweren Unfall. Er habe nicht wissen können, dass er so stark betrunken war, sagt sein Verteidiger.

Von Jürgen Müller
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Auto Schrott, zwei Bäume beschädigt, Fahrerlaubnis weg und hohe Geldstrafe: Eine Alkoholfahrt kommt einen Coswiger teuer zu stehen.
Auto Schrott, zwei Bäume beschädigt, Fahrerlaubnis weg und hohe Geldstrafe: Eine Alkoholfahrt kommt einen Coswiger teuer zu stehen. © Roland Halkasch

Meißen/Coswig. Es ist kurz nach 19 Uhr an jenem Januartag dieses Jahres, als ein 22-jähriger Coswiger mit seinem Opel Astra zwischen Steinbach und Weinböhla unterwegs ist. Ausgerechnet am Mistschänkenweg baut er Mist, kommt mit seinem Auto von der Fahrbahn ab, prallt gegen zwei Straßenbäume. Die Polizei ist schnell da, doch der Fahrer sitzt noch immer eingeklemmt hinterm Lenkrad.

 Die Feuerwehr muss ihn befreien, er kriegt den Sicherheitsgurt nicht auf. Der Fahrer blutet stark, ein Taschentuch ist schon voller Blut. Er habe geträumt, sagt er einem Polizisten. Der hat zunächst keinen Verdacht. Der Unfallfahrer spricht zwar langsam, aber das sei normal nach so einem Unfall.

 Der Coswiger spricht normal, bildet ganze Sätze, lallt nicht. Dennoch: Im ganzen Auto riecht es stark nach Alkohol. Liegt das nur an den zahlreichen zerbrochenen Bierflaschen, die im Auto überall herumliegen? Oder ist der Unfallfahrer doch betrunken? Schließlich führen die Beamten einen Atemalkoholtest durch. Der ergibt einen Wert von 1,6 Promille. 

Später im Krankenhaus wird dem Coswiger Blut abgenommen. Zwei Stunden nach dem Unfall hat er 1,9 Promille Alkohol im Blut. Zum Unfallzeitpunkt dürften es also mehr als zwei Promille gewesen sein. Um die zu erreichen, muss man locker sechs, sieben Flaschen Bier trinken. „Scheint deutlich unter Einfluss von Alkohol zu stehen“, schreibt ein Arzt ins Protokoll. Äußerlich zeigt der Angeklagte aber komischerweise keine Auffälligkeiten.

Nun sitzt der Coswiger wegen der Trunkenheitsfahrt vor Gericht. Das hätte er sich sparen können, denn er hat einen Strafbefehl erhalten, also ein schriftliches Urteil ohne Verhandlung. Doch er akzeptiert es nicht, hat Einspruch eingelegt. Merkwürdig nur: Zur Verhandlung will er sich zur vorgeworfenen Tat nicht äußern. Dabei will er doch erreichen, dass der Strafbefehl abgemildert wird. Vor allem geht es ihm um den Fahrerlaubnisentzug.

Nicht zuletzt durch die ausführlichen Schilderungen des Polizisten sieht Staatsanwältin Sabine Greiffenberg die Vorwürfe bestätigt. „Wenn man die Fotos des total zerstörten Autos sieht, können Sie von Glück sagen, dass dieser Unfall für Sie so glimpflich ausgegangen ist“, sagt sie. 

Wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr fordert sie eine Geldstrafe von 2 750 Euro. Zudem soll der Führerschein eingezogen, die Fahrerlaubnis entzogen und nicht vor 15 Monaten wieder erteilt werden.

Der Verteidiger hat eine verblüffende Verteidigungsstrategie. Zwar sei sein Mandant betrunken gefahren, doch er habe keinerlei Anzeichen einer Alkoholisierung gehabt. Er habe gar nicht wissen können, dass es so stark betrunken war, um nicht mehr Autofahren zu können. Daher fehle schon der Vorsatz.

 Er fordert deshalb nur ein Bußgeld im mittleren Bereich und keine Führerscheinsperre. Nicht nur Richterin und Staatsanwältin sind verblüfft ob dieser Dreistigkeit. Richterin Ute Wehner sattelt bei der Geldstrafe noch mal drauf, verhängt 3 300 Euro. 

Den Führerschein behält sie gleich ein, die Fahrerlaubnis wird entzogen und darf erst in 15 Monaten neu erteilt werden. 

Zuvor muss der Coswiger aber erst eine medizinisch-psychologische Untersuchung bestehen. Dass er Mist gebaut hat, kommt ihn nun teuer zu stehen. Denn auch sein Auto ist Schrott.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.