Von Constanze Junghanß
Otto Kißmann aus Reichenbach steht ein wenig ratlos zwischen den Schildern an dem neu gebauten Radweg an der Napoleonbrücke nahe der Klein-stadt. Glaubt man den Schildern, so darf der Weg von Reichenbach aus bis kurz vor die Brücke auch von Fußgängern genutzt werden und ist sogar für landwirtschaftliche Fahrzeuge frei.
Nur zehn Meter weiter steht jedoch ein anderes Verkehrszeichen. Demnach darf von der Napoleonbrücke bis zum Kanonenbusch und wieder zurück nur mit dem Rad gefahren werden.
Kein Fußweg oder doch?
„Fußgänger dürfen ja laut Straßenverkehrsordnung nicht auf einem ausgeschilderten Radweg entlanglaufen“, sagt Otto Kißmann. Zwischen Napoleonbrücke und Kanonenbusch, direkt an der B 6, wohnen etwa zehn Familien, von denen einige schulpflichtige Kinder oder Enkel haben. Wenn diese Mädchen und Jungen von hier aus zu Fuß zur Schule in die Kleinstadt gehen wollen, dann dürfen sie folglich nicht den Radweg benutzen, sondern müssten links am Straßenrand entlanggehen, also zum Teil die Bundestraße auch noch überqueren. Das kann der Reichenbacher überhaupt nicht verstehen. „Es wäre ja auch sehr gefährlich“, sagt er.
Roland Schultze ist als Leiter des zuständigen Straßenbauamtes Bautzen das Problem so bisher noch nicht zu Ohren gekommen. Er bestätigt, dass die Beschilderung unlogisch ist, und das eigentliche Problem, die Nutzung des Radweges für Fußgänger, geklärt werden soll. Aber die Behörde muss den Sachverhalt erst prüfen. Und das kann wahrscheinlich etwas dauern.
Fakt ist, dass der erste Teil des Radweges von Reichenbach in Richtung Markersdorf links von der B6 fertig ist und über ein Förderprogramm einen Zuschuss erhielt. Damit wurde der Bau von Radwegen, die eine Bundesstraße begleiten, gefördert. Die Kombination mit einem Gehweg ist in diesem Programm so nicht vorgesehen.
Vom Kanonenbusch aus nach Markersdorf ruht die Fortführung des Weges, weil Eigentumsfragen bisher nicht geklärt werden konnten. Auch der Vorschlag der Gemeinde Markersdorf, den Radweg durch das Gewerbegebiet zu bauen, passte nicht in das Förderprogramm. Auch in der Unteren Straßenverkehrsbehörde in Niesky sind solche Fälle im Landkreis bekannt. Deshalb möchte die Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium in Dresden anfragen, ob es möglich ist, sämtliche auf diese Weise ausgewiesenen Radwege künftig zusätzlich als Fußgängerwege freizugeben. Das soll nun schnellstens geschehen.