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Der Jugendhilfeausschuss im Landkreis Mittelsachsen muss neu gewählt werden. Die im Landkreis Mittelsachsen wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe haben deshalb noch bis zum 13. Juni die Möglichkeit, Personen-Vorschläge beim Landratsamt in Freiberg einzureichen.

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Der Jugendhilfeausschuss im Landkreis Mittelsachsen muss neu gewählt werden. Die im Landkreis Mittelsachsen wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe haben deshalb noch bis zum 13. Juni die Möglichkeit, Personen-Vorschläge beim Landratsamt in Freiberg einzureichen. „Der Jugendhilfeausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden und weiteren 14 stimmberechtigten und mindestens neun beratenden Mitgliedern“, teilte der Sprecher der Behörde André Kaiser mit. Ziel sei es, dass mindestens die doppelte Anzahl der insgesamt erforderlichen Personen vorgeschlagen wird. „Es wird empfohlen, Personen vorzuschlagen, die aktiv auf dem Gebiet der Jugendhilfe wirken“, so Kaiser. Die einzureichenden Unterlagen müssen neben Name und Anschrift des Bewerbers auch den Nachweis über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe enthalten, bei der er haupt- oder ehrenamtlich tätig ist. Notwendig ist ebenso die Angabe, ob die Person als Mitglied oder Stellvertreter vorgeschlagen wird.

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