Von Katja Zimmermann
Neugersdorf/Rumburk. Der Mann, der im vorigen Sommer eine junge Tschechin nahe dem Brauereiteich in Rumburk vergewaltigt und ermordet hat, ist jetzt verurteilt worden. Das berichten tschechische Medien. Der Fall hatte auch im Oberland für Aufsehen gesorgt, da sich der Tatort unmittelbar hinter dem Neugersdorfer Grenzübergang befindet. Der 29-jährige Angeklagte hat den Mord an der 27-jährigen Frau gestanden. Er muss für 22 Jahre ins Gefängnis. Außerdem müsse sich der Wiederholungstäter einer Sexualtherapie unterziehen, heißt es. Das Urteil soll jedoch noch nicht rechtskräftig sein, die Berufungsfrist laufe noch.
Am 28. Juni 2014 hatte er die Frau vergewaltigt und erwürgt. Mit einer Hand habe er seinem Opfer den Mund, mit der anderen den Hals zugedrückt, heißt es. Als sie sich nicht mehr wehrte, habe er sie entkleidet und vergewaltigt. Ob das Opfer vor, bei oder nach dem Geschlechtsakt starb, bei dem es erneut gewürgt wurde, konnte nicht ermittelt werden. „Es tut mir sehr leid. Ich weiß nicht, wie das passieren konnte“, werden die Schlussworte des Täters vor Gericht zitiert. Zu seiner Ergreifung hatte Polizeiangaben zufolge der mit 1584 abgegebenen Proben tschechienweit bisher größte DNA-Abgleich geführt. Er hatte sich an Männer zwischen 25 und 35 im ganzen Bezirk Ústí (Aussig) gerichtet.
Die Frau soll an dem Tag einen Spaziergang unternommen haben. Unterwegs telefonierte sie mit ihren Expartner. Dieser galt lange als einer der Hauptverdächtigen. Später stellte sich die Frau bei einsetzendem Regen unter einen Baum. Dort traf sie auf ihren späteren Mörder, dem sie zwei Zigaretten reichte. Als er dann aufdringlich wurde, schickte sie ihn weg, worauf er sie zu Boden drückte. Nach dem Mord schleifte der Mann sein Opfer in ein wenige Meter entferntes Wäldchen und deckte es mit Blättern ab. Die Sachen der Frau entsorgte er auf dem Heimweg in der Umgebung. Die Leiche wurde erst zwei Tage später gefunden. Der nun Verurteilte hat bereits bis 2012 im Gefängnis gesessen. Er hatte einem deutschen Touristen bei einem Raubüberfall ein Auge zerstört. Vor allem wegen des früheren Gewaltverbrechens liege das Urteil über der eigentlichen Höchststrafe von 15 bis 20 Jahren, heißt es.