Von Heike Stumpf
Das alte, leerstehende Heizhaus von Roßwein soll wieder belebt werden. Der Grundstückseigentümer wollte eigentlich nur das Haus nutzen, das am Rande des Grundstückes steht. Doch das haben die Behörden abgelehnt. Zum einen, weil es nur als Wochenendhaus genehmigt ist und zum anderen, weil das Gelände im Außenbereich liegt. Nur über einen Bebauungsplan kann der Eigentümer seine ursprünglichen Pläne verwirklichen. Deshalb läuft seit Monaten ein solches Verfahren.
Weil sich Unstimmigkeiten abzeichneten, gab es schon einmal eine vorzeitige Beteiligung verschiedener Träger. Sie meldeten sich mit seitenweisen Hinweisen zurück. Planer Matthias Liebold hat sich daraufhin noch einmal an die Papiere gesetzt. Von den Behörden gewünscht war zum Beispiel eine genaue Definition des Kleingewerbes, das in das alte Heizhaus einziehen soll. Das sind Liebold zufolge ein Montageservice für Fenster, Türen und Rollläden sowie ein Betrieb für Kleinreparaturen am Fahrzeug. Darüber hinaus sollen Flächen als Lager genutzt werden.
Das und auch der Kfz-Service schließen eine starke Lärmbelästigung aus. Während der üblichen Geschäftszeiten sei beispielsweise „nur“ ein Kompressor oder Ähnliches zu hören.
Das Wohnen im Haus soll nur dem Betriebsinhaber und dessen Familie vorbehalten sein. Zur Trennung von Wohnen und Gewerbe sieht der Planer eine Hecken- und Baumbepflanzung vor.
Der Bebauungsplan liegt vom 18. Juli an einen Monat lang im Rathaus aus.