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Montagsspazierer in Döbeln und Leisnig

Die Teilnehmer sind gegen die Corona-Bestimmungen und Angela Merkel. Ob das eine Demonstration ist, entscheidet die Polizei im Einzelfall.

Von Jens Hoyer
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Wie hier in Görlitz trafen sich auch in Döbeln und Leisung Menschen zu einem Spaziergang. Etwa 50 Personen sollen in Döbeln unterwegs gewesen sein.
Wie hier in Görlitz trafen sich auch in Döbeln und Leisung Menschen zu einem Spaziergang. Etwa 50 Personen sollen in Döbeln unterwegs gewesen sein. © Symbolfoto: Matthias Wehnert

Region Döbeln. Wie in vielen Orten Sachsens treffen sich auch in Döbeln und Leisnig jetzt immer montags Menschen zu verabredeten „Spaziergängen“.

Wie die Stadtratsfraktion der AfD bei Facebook berichtete, waren am Montag in Döbeln etwa 50 Menschen unterwegs, um unter anderen „für die Wahrung der Grundrechte, gegen Impfzwang, für den Rücktritt von Frau Merkel, gegen Maskenpflicht, gegen das Herunterfahren der Wirtschaft, Kultur und Bildung wegen einer Grippe (Coronalüge)“ zu demonstrieren. 

Der ehemalige NPD-Stadtrat Stefan Trautmann veröffentlichte ein Video, auf dem Menschen mit Schirmen durch die Innenstadt gehen, einige hatten sich selbst gemalte Plakate auf den Rücken geheftet. Auf den Beitrag gab es bei Facebook zustimmende wie hämische Kommentare. Auch an mindestens zwei Montagen zuvor hatte es in Döbeln solche Spaziergänge, allerdings mit deutlich weniger Teilnehmern, gegeben.

Die Polizei war im Bereich Döbeln mit 15 Beamten im Einsatz. Nach den Angaben von Doreen Göhler von der Pressestelle der Polizeidirektion Chemnitz „spazierten“ in Döbeln etwa 35 Personen, in Leisnig zur gleichen Zeit rund 20. Politische Meinungskundgaben habe es nicht gegeben. Hauptaugenmerk der Beamten habe auf der Einhaltung des Infektionsschutzes, also die Einhaltung der Mindestabstände, gelegen. Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten seien nicht angezeigt worden.

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Nach Ansicht der Polizei sollen mit den „Spaziergängen“ die Bestimmungen des Versammlungsrechts und die Regelungen der Corona-Schutzverordnung umgangen werden. „Eine Versammlung liegt vor, wenn sich mehrere Personen zum Zweck der öffentlichen politischen Meinungskundgabe treffen. Da bei den sogenannten Spaziergängen meist keine Transparente getragen, keine Sprüche skandiert und keine Reden gehalten werden, fehlt ein wesentliches Element zur Bewertung als Versammlung. Tritt dieses jedoch hinzu, ist der Spaziergang als Versammlung zu werten“, so Doreen Göhler. Dementsprechend müsste er bei der Versammlungsbehörde angemeldet werden und bräuchte auch einen Leiter. Bei mehr als 50 Teilnehmern sei derzeit auch noch eine Ausnahmegenehmigung des Gesundheitsamtes notwendig.

Die Polizei prüfe insbesondere, inwieweit die Regeln der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung eingehalten werden, so die Sprecherin. Im Sinne eines verhältnismäßigen Vorgehens setze die Polizei in erster Linie auf Kommunikation zur Einhaltung der bestehenden Infektionsschutzregeln.

Ob es sich bei den „Spaziergängen“ rechtlich um Versammlungen handle und ob sie gegen die Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung verstoßen, müsse im Einzelfall überprüft werden.

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