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Morddrohungen per Handy

Landkreis. Das Telefon piept. Eine SMS ist angekommen. „Morgen früh, wenn ich es will, bist du tot.“ Kurz darauf eine weitere Nachricht: „Ich habe Zeit. Du hast gar keine Chance. Ich hole dich, wenn du nicht mehr dran denkst.“ Der Empfänger J. bekommt Angst.

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Von Ilka Breitig

Landkreis. Das Telefon piept. Eine SMS ist angekommen. „Morgen früh, wenn ich es will, bist du tot.“ Kurz darauf eine weitere Nachricht: „Ich habe Zeit. Du hast gar keine Chance. Ich hole dich, wenn du nicht mehr dran denkst.“

Der Empfänger J. bekommt Angst. Erst Recht, als in einer weiteren Nachricht „Heil Hitler“ steht. J. stammt aus Mosambique. Jetzt wohnt er in Radebeul, spielt in einer Band und hat regelmäßig Auftritte. Eines Abends kommt Frank B. zu einem der Auftritte und sieht seine Frau mit einem anderen Mann. „Er hat sie dann vor uns allen geschlagen“, sagt J.

Nach diesem Vorfall bekommt er die beängstigenden Kurznachrichten auf sein Handy gesendet. Er erstattet bei der Polizei Anzeige wegen Bedrohung. Frank B. wird als Absender erkannt und angeklagt. Bei der Verhandlung im Amtsgericht Meißen gibt er zu, die SMS geschrieben zu haben.

„Ich kann jedem meine Meinung sagen, wenn er nach zwanzig Jahren meine Ehe zerstört“, sagt der Angeklagte. Wütend und verbittert schleudert er J. mehrfach schlimme Beleidigungen im Gerichtssaal entgegen. „Ein Ehemann ist doch dazu da, seine Familie zu beschützen“, sagt der fünffache Familienvater.

Für den Beklagten ist klar, dass J. und seine Frau ein Verhältnis hatten. J. bestreitet diesen Vorwurf energisch. B. jedoch schreibt nicht nur SMS, er ruft auch nachts an, steht vor der Haustür des Mosambikaners.

Erst vor 14 Tagen drohte er ihm zuletzt. „Dich hole ich noch“, schrie Frank B. da. Inzwischen ist er ausgezogen und lebt getrennt von seiner Frau, doch J. lässt er nicht in Ruhe.

Richter Hellmich verurteilt B. zu einer Geldstrafe von 900 Euro. „Es war ausdrücklich formuliert, dass er umgebracht werden soll. Der Geschädigte musst Angst um seine Gesundheit und sein Leben bekommen“, erklärt der Richter. Frank B. erwidert: „Das wollte ich auch. Und wenn Sie mich nicht ins Gefängnis stecken, mache ich die Drohung wahr.“

Noch während der Richter spricht, wendet sich Frank B. an das Opfer und sagt: „Dich kriege ich, das verspreche ich Dir.“ Die Staatsanwältin und der Richter warnen Frank B. mehrfach, eine weitere Straftat zu begehen. Frank B. dazu ironisch: „Ich allein bin schuld, ich weiß. Und der Typ kann natürlich nichts dafür.“