Hausordnung ist nicht gleich Hausordnung. „Zu unterscheiden ist, ob es sich um einen Aushang im Hausflur handelt oder ob die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist“, sagt Silva Jörg vom Interessenverband Mieterschutz. Eine im Flur hängende Hausordnung darf nur Hinweise oder Anordnungen enthalten, die das Zusammenleben der Mieter regeln, etwa Regeln für das Nutzen der Gemeinschaftsräume oder Vorgaben zu Ruhezeiten. „Eine solche Hausordnung kann jedoch dem Mieter keine über den Mietvertrag hinausgehenden Pflichten wirksam auferlegen, etwa, im Winter Schnee vor dem Haus zu schippen“, sagt Rolf Janßen vom DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main.
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