Von Andreas Kirschke
Nebelschütz. Der Nebelschützer Haushalt fürs laufende Jahr ist abgesegnet. Der Etat wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. Die Rechtsaufsicht des Landkreises genehmigte den Haushalt am 26. Oktober.
Warum wurde der Haushalt 2016 erst jetzt beschlossen?
Hintergrund ist die Einführung der Doppik. Sie verursacht immens viel Arbeit, weil das gesamte Gemeindevermögen erfasst und bewertet werden muss. Im Verwaltungsverband verständigten sich die Kommunen darauf, die Doppik für die Gemeinden, die wichtige Investitionen haben, vorrangig aufzustellen. Das waren vor allem Räckelwitz und Ralbitz-Rosenthal. Nebelschütz stellte die Erarbeitung ihres Haushalts 2016 in der Verwaltung zurück. So kam es erst am 29. September zum Beschluss des diesjährigen Haushaltes.
Wie ist die Haushaltslage grundsätzlich zu bewerten?
„Unsere Finanzlage ist nach wie vor angespannt“, so Bürgermeister Thomas Zschornak. Die Hebesätze bleiben 2016 unverändert. Bei den Realsteuern verzeichnet die Gemeinde sogar einen Zuwachs von 58 000 Euro gegenüber 2015. Das zeigt sich vor allem bei der Gewerbesteuer. Für die kommenden Jahre müssen jedoch Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen, heißt es im Vorbericht zum Haushalt 2017. Es sei erforderlich, die Hebesätze für Grundsteuern dem Landesdurchschnitt anzugleichen.
Welche Umlagen belasten den aktuellen Nebelschützer Haushalt?
Besonders belastet die Kreisumlage mit 32,5 Prozent. Dadurch muss die Gemeinde dieses Jahr 250 000 Euro an den Kreis Bautzen zahlen. Hinzu kommen 181 000 Euro Umlage an den Verwaltungsverband Am Klosterwasser. Die Gemeinde zahlt zudem 28 000 Euro Gewerbesteuer-Umlage. In allen drei Fällen hat sich der jeweilige Betrag deutlich gegenüber dem Vorjahr erhöht.
Mit welchen weiteren Erhöhungen muss die Gemeinde rechnen?
Infolge gestiegener Betriebs- und Personalkosten erhöht die Gemeinde die Elternbeiträge für Krippe und Kindergarten. Sie passt die Werte dem Landesdurchschnitt an. Derzeit zahlen Eltern in der Krippe 170 Euro und im Kindergarten 102 Euro für ein neun Stunden zu betreuendes Kind. Künftig sollen es 180 Euro in der Krippe und 110 Euro im Kindergarten sein. Dadurch verringert sich der Gemeinde-Anteil jährlich um 6 000 Euro. Die finanzielle Situation lasse keine Spielräume frei. Nur unter strenger Ausgabe-Disziplin und Sparmaßnahmen konnte man die Mindestanforderung des ausgeglichenen Haushalts erfüllen.
Welche Empfehlungen gibt die Rechtsaufsicht?
Die Gemeinde, so die Empfehlung der Rechtsaufsicht, muss sich künftig auf Pflichtaufgaben konzentrieren. Freiwillige Leistungen müssen auf minimalstes Niveau reduziert werden. Die Gemeinde kann wichtige Tilgungsleistungen erwirtschaften. „Jedoch nur unter den Bedingungen einer sparsamen Haushaltsführung.“
Wo investiert die Gemeinde Nebelschütz in diesem Jahr?
Die Dorfstraße Miltitz wurde für circa 30 000 Euro saniert. Gleichzeitig rüstete die Gemeinde die Kläranlage für kommunale Wohnungen in Miltitz um und errichtete Sammelgruben für weitere kommunale Gebäude. Dafür gab sie 12 000 Euro aus. Für Vermessungsleistungen wurden 8 000 Euro investiert. Die Verwaltung bekam für 1 000 Euro einen PC und für der Bauhof einen gebrauchten Rasentraktor für 6700 Euro.
Warum spart die Gemeinde nicht an Kultur und Vereinen?
Trotz angespannter Haushaltslage gibt die Gemeinde dieses Jahr 6 000 Euro zur Förderung der Vereine aus. „Das ist uns wichtig“, so der Bürgermeister. „Gerade Vereine sorgen für Lebensqualität, beleben die Ortsteile, stehen für Eigeninitiative, für Bürgerengagement, für Kultur. Nur Einwohner, die Wertschätzung erfahren, engagieren sich langfristig. Das ist unsere Erfahrung.“
Welche wichtigen Investitionen plant Nebelschütz für 2017?
Im Gemeindezentrum sollen die Heizungs- und Sanitäranlagen energetisch saniert werden. Ebenfalls energetisch saniert wird die Straßenbeleuchtung der Lindenstraße. Dort werden Energiesparlampen eingesetzt. Außerdem will die Gemeinde die frühere Rinderstallanlage erwerben und bis 2019 zum kommunalen Bauhof umrüsten. Für alle drei Investitionen gibt es Fördermittel. Da die Gemeinde nur bedingt über liquide Finanzreserven verfügt, müssen die Eigenanteile über die investive Schlüsselzuweisung, die Investitionspauschale sowie aus Erlösen finanziert werden.