Verändert wurde jetzt der Bebauungsplan aus dem Jahr 1993 für einen Teil des Gewerbegebietes Nossen-Augustusberg. Es handelt sich um ein Areal von über sieben Hektar. Damit sollen Voraussetzungen für den Bau von weiteren Eigenheimen und der Ansiedlung von Betrieben geschaffen werden. Auf der kürzlichen Stadtratssitzung beschlossen die Räte die neue Satzung, die jetzt dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt wird.
Bei der öffentlichen Anhörung im Februar/März wandte sich zum Beispiel das Agrarunternehmen Starbach-Sachsen gegen einen Entzug von weiteren landwirtschaftlichen Nutzflächen. Wie die Stadt entgegnete, sei das nicht vorgesehen.
Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Meißen forderte, dem Lärmschutz eine größere Bedeutung beizumessen. Die Stadt legte fest, die neuen Flächen als eingeschränktes Gewerbegebiet auszuweisen. Bei neuen Ansiedlungen von Betrieben wird deshalb darauf geachtet, dass sich der verursachende Lärm in Grenzen hält. Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes wies darauf hin, dass Grünflächen in ausreichendem Maße vorhanden sein müssen. Der aktualisierten Plan, so die Stadt, trage dem Rechnung. So sollen bei einer maximal versiegelbaren Fläche von etwa 27000Quadratmetern mindestens 134Bäume gepflanzt werden. Auf dem Lärmschutzwall werden zudem Sträucher gepflanzt.
Das Straßenbauamt Meißen-Dresden verlangte, dass die Baugrenze 20Meter Abstand vom Fahrbahnrand hat. Die Stadt änderte den Plan und kommt dieser Forderung nach.Dieter Hanke