Diese Corona-Regeln gelten künftig in Sachsen

Dresden. Die Länder bekommen mehr Verantwortung in der Corona-Krise: Die Entscheidung über Lockerungen der Einschränkungen wird den Ländern überlassen. Darauf haben sich die Länderchefs bei einer Telefon-Beratung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) geeinigt. Die täglichen Neuinfektionen lägen bundesweit zum Teil nur noch im dreistelligen Bereich, sagte Merkel am Mittwoch in Berlin. Die Zahlen seien "sehr erfreulich". "Wir können uns ein Stück Mut leisten, aber wir müssen vorsichtig bleiben."
Damit das so bleibt, soll es eine Obergrenze von Neuinfektionen in einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städte geben, ab der wieder regional härtere Beschränkungen greifen müssen: mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage. Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping will dazu ein Ampel-Modell einführen.
Auch Sachsens Regierung hat am Mittwoch über weitere Schritte aus der Corona-Krise beraten. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) plädierte dafür, wieder so viel wie möglich zuzulassen, immer unter genauer Abwägung und mit entsprechenden Hygiene-Konzepten. Jetzt müsse man wieder stärker auf die Eigenverantwortung der Bürger setzen. Am Freitag folgte ein Konzept zur Wiedereröffnung von Schulen und Kitas.
Bleiben die Kontaktverbote bestehen?
Grundsätzlich ja. Bund und Länder haben die coronabedingten Kontaktbeschränkungen in Deutschland bis zum 5. Juni verlängert. Bürger müssen in der Öffentlichkeit weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Dies sei die wichtigste Maßnahme gerade angesichts der Öffnungen. Künftig dürfen sich wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen - also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften. Dieser Grundsatz gelte auch für Besuche in Restaurants und Reisen.
Der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern, Partnern von auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen oder kranken Menschen ist weiterhin erlaubt. Bei den Eltern und Großeltern sei aber weiterhin höchste Vorsicht zu wahren, gerade wenn sie zur Risikogruppe gehören. Zum Schutz könnten Masken getragen und Abstand gehalten werden.
Wann öffnen die Kitas wieder?
Ab 18. Mai. Kultusminister Christian Piwarz (CDU) stellte das Konzept am Freitag vor. Allerdings gibt es strenge Regeln für die Wiedereröffnung der Kitas. So müssen die Kindergartengruppen strikt voneinander getrennt werden - in fest zugewiesenen Räumen und mit festem Betreuungspersonal. Eltern sollten zudem nicht mehr die Kita betreten und Hygienemaßnahmen strikt umgesetzt werden
Tagesmütter dürfen bereits seit Montag wieder arbeiten, da hier nur feste, kleine Gruppen betreut werden.
Wie geht es an den Schulen weiter?
Bereits seit Mittwoch können die 11. Klassen am Gymnasium, die Jahrgangsstufe 12 an beruflichen Gymnasien, die 9. bzw. 8. Klassen an Ober- und Förderschulen und die 4. Klasse an Grundschulen wieder in die Schule gehen.
Am Freitag erläuterte Kultusminister Piwarz sein neues Konzept, wonach ab 18. Mai auch die 1. bis 3. Klassen wieder in die Grundschulen dürfen - unter strengen Hygienemaßnahmen. Mädchen und Jungen an weiterführenden Schulen sollen vom 18. Mai an zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden - in einem Wechsel von Präsenz- und Lernzeiten zu Hause. Mehr zur Schulöffnung ab 18. Mai.
Welche Geschäfte dürfen wieder öffnen?
Alle Geschäfte sollen ab 18. Mai wieder öffnen dürfen - ohne Quadratmeterbegrenzung. Dabei müssten Auflagen zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllt werden. Wichtig sei dabei, dass eine maximale Personenzahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben werde. Der Grundsatz sei ein Kunde pro 20 Quadratmetern. Außerdem ist das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske Pflicht, genauso wie in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Wann dürfen Cafés, Restaurants und Biergärten wieder öffnen?
Gastronomen in Sachsen können ab 15. Mai wieder öffnen. Das betrifft sowohl Innen- als auch Außenbereiche. Dafür sind allerdings Hygienekonzepte nötig. Dabei geht es unter anderem darum, dass die Tische 1,5 Meter Abstand haben, die Bedienungen mit Mundschutz arbeiten, Gegenstände, die mehrfach benutzt werden können, dürfen nicht auf den Tischen stehen und Speisekarten müssen abwaschbar sein. "Die Gastronomen müssen darauf achten, dass die Auflagen eingehalten werden", sagte Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD).
Auch Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen dürfen ab 15. Mai wieder für touristische Übernachtungen öffnen. Auch das können nur unter strengen Auflagen geschehen, sagte Tourismusministerin Barbara Klepsch (CDU). Eine Begrenzung der Belegung wie in anderen Bundesländern wird es in Sachsen nicht geben. Campingplätze sind weiterhin nur mit eigenen Sanitäreinrichtungen nutzbar. Gemeinschaftsduschen und -toiletten bleiben geschlossen. Diese Einschränkung gilt auch für Jugendherbergen.
Ab 18. Mai könnten auch andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen wieder öffnen. Das gelte unter anderem für Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks. "Wir werden Kultur unter Corona-Bedingungen erleben", sagte Klepsch. Wie genau das aussehen kann, soll in Gesprächen mit den Branchenvertretern in den nächsten Tagen geklärt werden. Klepsch nannte eine Begrenzung des Publikums und des Ensembles, Mundschutzpflicht, Regelung von Zugängen und Besucherströmen sowie den Vorzug von Veranstaltungen unter freiem Himmel.
Wie sehen die Aussichten auf Urlaub aus?
Für Auslandsreisen gilt bis mindestens Mitte Juni die weltweite Reisewarnung. Urlaubmachen an der deutschen Nord- und Ostsee und in Bayern soll aber möglich sein. Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern haben angekündigt, Hotels für auswärtige Touristen ab Ende Mai wieder zu öffnen.
Wann sind Großveranstaltungen wieder erlaubt?
Großveranstaltungen wie Volksfeste, größeren Sportveranstaltungen mit Zuschauern, Konzerte sowie Straßen-, Wein- und Schützenfeste wird es noch bis mindestens 31. August nicht geben. Wo Tausende Menschen dicht gedrängt zusammenkommen, wird die Ansteckungsgefahr weiterhin als zu hoch angesehen. Das Dresdner Stadtfest wurde auf Oktober verschoben. Andere große Veranstaltungen sind auch für den Herbst bereits abgesagt, etwa das Oktoberfest in München oder der Marathonlauf in Berlin.
Sind wieder Besuche in Alten- und Pflegeheimen möglich?
Die weitgehenden Besuchsbeschränkungen für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen in der Corona-Krise sollen bundesweit begrenzt gelockert werden. Demnach soll jedem Patienten und Bewohner wiederkehrender Besuch von einer Person ermöglicht werden. Voraussetzung ist, dass es aktuell "kein aktives Infektionsgeschehen" in der jeweiligen Einrichtung gibt.
Wann öffnen Sportstätten und Freibäder?
Seit dem 4. Mai ist in Sachsen wieder Vereinssport unter freiem Himmel erlaubt. Athleten in „kontaktlosen Sportarten“ wie Leichtathletik, Tennis oder Golf können Anlagen im Freien wieder nutzen. Richtige Fußball- oder Basketballspiele sind weiterhin tabu. Entscheidend ist dabei, dass das Training in kleinen Gruppen stattfindet und die Hygieneauflagen eingehalten werden, beispielsweise der Mindestabstand oder das Umziehen und Duschen zu Hause. Sportgeräte müssen nach dem Training gereinigt werden. Fitnessstudios und Turnhallen können ab 18. Mai wieder öffnen. Schwimmhallen und Freibäder müssen noch warten.
Dürfen Demonstrationen stattfinden?
Versammlungen dürfen grundsätzlich wieder stattfinden. Es gibt keinerlei Einschränkungen was die Teilnehmerzahl oder die Dauer angeht. Allerdings müssen die Teilnehmer Abstands- und Hygieneregeln einhalten, sagte Umweltminister Wolfram Günther (Grüne). Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sei ein hohes Gut.