Von Cornelia Mai
Die Bescheide für die Müllgebühren 2004 sind an die Haushalte rausgegangen. Einige Bürger haben geschluckt: „Ich soll eine Tonne bezahlen, die gar nicht geleert wurde“, schimpft eine Ebersbacherin. Sie fühlt sich gleich doppelt „abgezockt“. „Sowohl privat als auch mit unserem Imbiss bekommen wir im Jahr mit Ach und Krach gerade mal eine Restmülltonne voll“, erzählt sie. Bezahlen soll sie aber jeweils zwei graue Tonnen. Dagegen will sie Widerspruch einlegen.
„Das ist ihr gutes Recht“, sagt Frank Ritter, Geschäftsführer der Entsorgungsgesellschaft Löbau-Zittau mbH (ELGZ Abfallwirtschaft). Nutzen wird es ihr aber nicht. Denn der Bescheid steht auf festen Füßen. Am 3. Dezember 2003 hatte der Kreistag die Müllgebührensatzung für den Landkreis neu beschlossen. Diese schreibt mit Wirkung zum 1. Januar 2004 pro angemeldetem Restmüllgefäß zwei Pflichtleerungen vor.
Der Geschäftsführer der ELGZ Abfallwirtschaft hält das für gerechtfertigt: „Ich denke, es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, die mit nur einer Restmülltonne im Jahr auskommen und jetzt wirklich draufzahlen. Im Gegenteil, wir beobachten immer wieder, dass ganz viel Restmüll in der gelben Tonne landet. Diese ist aber weder eine Plaste- noch eine Kunststofftonne“, sagt Ritter.
So hätten gezielte Kontrollen gezeigt, dass in der gelben Tonne bis zu 50 Prozent systemfremde Stoffe – das sei eben vorwiegend Restmüll – landen. Das trifft für den ländlichen Raum genauso zu wie für Stadtgebiete. Einige Beschwerden und Widersprüche sind ihm zwar auch schon zu Ohren gekommen. Im Verhältnis zu den rund 36 000 verschickten Müllbescheiden schätzt er diesen Rückfluss aber eher als „minimal“ ein. Es sei die normale Reaktion: „Immer, wenn es ums Bezahlen geht, werden die Leute wach“, sagt Frank Ritter.