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Neue Runde im Nacktrodelprozess

Die Spaßveranstaltung in Altenberg hat schon das zweite Nachspiel vor Gericht – dieses Mal mit zu viel nackter Haut.

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Von Franz Herz

Schon wieder musste ein junger Bärensteiner in Dipps vor den Richter. Er hat im Dezember einen Strafbefehl über 25 Tagessätze zu 20 Euro bekommen, weil er beim Nacktrodeln in Altenberg letztes Jahr drei bengalische Feuer abgebrannt habe, die in Deutschland nicht zugelassen sind. Das verstößt gegen das Sprengstoffgesetz. Dem widerspricht er. Er hätte kein Feuer angezündet. Die seien von hinten geflogen gekommen. Er hätte nur eines aufgehoben und im Schnee gelöscht.

Doch gestern kam der Prozess nicht weit. Der entscheidende Zeuge, der alles gesehen haben soll, ist wieder nicht gekommen. Seine Mutter hatte angerufen, er sei wegen eines Asthmaanfalls ins Krankenhaus gekommen, informierte der Richter. Im Januar fand wegen des Falls schon einmal ein Prozess statt. Damals fehlte der Hauptzeuge ebenfalls, aber ohne ausreichende Entschuldigung. Damals hat er dafür bereits ein Ordnungsgeld von hundert Euro aufgebrummt bekommen. Wenn er jetzt einen Krankenschein schickt, ist das noch in Ordnung. Wenn er aber zum nächsten Prozesstermin am kommenden Donnerstag nicht kommt, muss er ein Attest vom Amtsarzt bringen.

Ein Polizeibeamter, der damals in Altenberg im Einsatz war, sagte jedoch aus. Dafür war er aus Aue angereist, wo er jetzt arbeitet. Er war aber damals erst von der Security hinzugerufen worden, als die Feuer schon gelöscht waren. So konnte er zur eigentlichen Tat nichts sagen. Doch er und der Angeklagte fingen sich eine Ermahnung vom Richter ein, das nächste Mal eine ordentliche Hose anzuziehen. Beide waren in kurzen Hosen gekommen. Blanke Waden gehören sich aber vor Gericht nicht, nicht mal, wenn es ums Nacktrodeln geht.