Von Reinhard Kästner
Heinz Martin, der Vorsitzenden des Abwasserzweckverbandes „Obere Freiberger Mulde“, kann die Erregung der Menschen über das neue Konzept zur Abwasserbeseitigung einerseits verstehen. Andererseits können er und der Verband nicht anders handeln und müssen das Konzept neu erarbeiten. Damit wird innerhalb eines halben Jahres in der Frage des zentralen oder dezentralen Anschlusses der Orte eine Kehrtwende um 180 Grad gemacht.
Die Vorgeschichte
„Wir haben im November 2008 das Abwasserentsorgungskonzept beschlossen. Dabei sind wir davon ausgegangen, was ökonomisch sinnvoll für den Abwasserverband, aber auch für die einzelnen Grundstückbesitzer ist“, sagt Heinz Martin. Damals war geplant, Marbach, Seifersdorf, Littdorf und Ullrichsberg zentral zu entsorgen. Die anderen Grundstücksbesitzer wurden informiert, dass sie bis zum Jahr 2015 Zeit haben, sich eine vollbiologische Kleinkläranlage anzuschaffen.
Die untere Wasserbehörde verlangte aber vor der Genehmigung eine Machbarkeitsstudie durch ein unabhängiges Büro, das in dem Falle die Wibera-Wirtschaftsberatung erstellt hat. „Die Mitarbeiter haben eine Vergleichsrechnung über 25 Jahre aufgemacht. Nach diesen Berechnungen und den Aussagen der Unteren Wasserbehörde würde unser Entsorgungskonzept die Einwohner benachteiligen, weshalb es nicht genehmigt wurde“, erklärt Martin. Die Sächsische Aufbaubank wiederum gewährt Kredite und Fördermittel an Verbände nur, wenn ein genehmigtes Konzept vorliegt. „Also bleibt uns als Verband nur eines: Ein neues Abwasserentsorgungskonzept zu erarbeiten, das von der Unteren Wasserbehörde genehmigt wird“, sagt Martin.
Der Aktuelle Stand
Der AZV „Obere Freiberger Mulde“ hat deshalb im März das neue Konzept beschlossen. Es ist eine Kehrtwendung, denn plötzlich werden auch die Orte zentral entsorgt, wo es bisher als wenig sinnvoll erachtet worden ist. Für den Verbandschef ist klar: Auf lange Zeit ist der zentrale Anschluss für die Grundstücksbesitzer ökonomischer als der Bau einer eigene Anlage, wenn es bei den jetzigen Bedingungen bleibt.
Die Zukunft
In den Amtsblättern der Mitgliedskommunen des AZV (Roßwein, Striegistal und Niederstriegis) ist das neue, jetzt gültige Entsorgungskonzept veröffentlicht worden. Dort ist auch konkret nachzulesen, welche Grundstücke dezentral entsorgt werden müssen, obwohl sie in einem Ort mit zentralen Abwasseranschluss liegen. „Es wird immer Grundstücke geben, die sich weit entfernt von der Ortslage liegen und deren zentrale Anbindung ökonomischer Unsinn ist“, meint Heinz Martin.
Er rät den Grundstücksbesitzern, nichts zu überstürzen und sich bei Fragen an das Büro des Abwasserzweckverbandes zu wenden und beraten zu lassen. Gegenwärtig könnten noch keine Auskünfte über den Realisierungszeitraum und die mögliche Trassenführung gemacht werden.
Wer jedoch in den Orten mit dezentraler Abwasserentsorgung schon seine biologische Kläranlage errichten will, kann in der Geschäftsstelle des OFM-Abwasserverbandes bereits den Antrag stellen.
Info: 034322/5120