Von Karin Schlottmann
Dresden. Die Regierungspartner CDU und FDP sind sich uneins über die Wahl von zwei neuen Verfassungsrichtern. Die FDP favorisiert den Leipziger Rechtsanwalt Wolfgang Sammler und den Hochschullehrer Christoph Enders. Sammler ist angesehener Spezialist im Immobilienrecht und Präsident des sächsischen Anwaltsgerichtshofs. Enders hat einen Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Uni Leipzig.
Die CDU hat den ebenfalls an der Universität Leipzig tätigen Professor Christoph Degenhart sowie eine Anwältin vorgeschlagen. Die FDP lehne Degenhart ab, weil er als „CDU-Parteigänger“ gilt, hieß es in FDP-Kreisen. Parteipolitische Gründe dürften keine Rolle spielen. Die CDU wiederum kritisiert den parteilosen FDP-Kandidaten Sammler. Er habe in den 80er-Jahren für den hessischen Ministerpräsidenten Holger Börner (SPD) gearbeitet und sei deshalb „zu SPD-nah“.
Das Vorschlagsrecht für Verfassungsrichter hat die Landesregierung. Zuständig ist Justizminister Jürgen Martens (FDP). Allerdings benötigt die Koalition auch die Zustimmung aus den Reihen der Opposition, da das Gesetz eine geheime Wahl und eine zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag vorsieht.
Die Zeit drängt. Zwei bisherige Richter haben die gesetzliche Altersgrenze von 70 Jahren erreicht. In einem Fall ist die Frist zur Wahl eines Nachfolgers längst überschritten. Die Wahl soll deshalb während einer Landtagssitzung im September stattfinden.