Von Reiner Hanke
Heute wird es in Dresden keine richterliche Entscheidung zum Streit um die Großröhrsdorfer Hauptamtsleiterwahl geben. Der Grund: Richterin Susanne Dahlke-Piel ist erkrankt. Als neuer, „zeitnaher“ Termin vor dem Verwaltungsgericht wurde jetzt der 14. Mai festgelegt, so Gerichtssprecher Robert Bendner.
Das heißt auch, dass die Hängepartie um die Hauptamtsleiterwahl vom vorigen Herbst weitergeht und die Stadtratsarbeiten weiterhin belastet. Zuletzt hatte ein offener Brief von CDU- und FDP-Fraktion für heftige Reaktionen gesorgt. Darin forderten die beiden Fraktionen ihre Ratskollegen kurz vor dem Gerichtstermin „im Interesse unserer Stadt auf, die Klage zurückzuziehen und wieder zur ... vertrauensvollen Zusammenarbeit von Stadtrat und Stadtverwaltung zu finden“. Die Stadt werde Schaden nehmen durch diesen Streit.
Die Kläger konterten jetzt ihrerseits mit der Einladung zu einem Gespräch Ende der Vorwoche, auch um Missverständnisse auszuräumen. Immerhin seien fünf Räte von CDU und FDP gekommen. Manche hätten mit Verweis auf das laufende Verfahren abgelehnt. Freie Wähler und SPD seien an einer „konstruktiven Zusammenarbeit im Rat zum Wohle der Stadt interessiert“.
Daran gibt es fraktionsübergreifend kaum Zweifel. Viel mehr als ein Gedankenaustausch kam bei dem Gespräch aber nicht heraus. Es heiße nun Abwarten, was vor Gericht passiert, so der Tenor. Denn an kursierenden Gerüchten, die Kläger wollten einlenken und die Klage zurückziehen, ist offenbar nichts dran: „Definitiv nicht“, so Günter Hutschalik (FWGW). Es sei wichtig zu hinterfragen, wie diese Wahl gelaufen ist: „Es ist ein Lernprozess für beide Seiten.“ Die Kläger kritisieren weiterhin die mangelnde Transparenz im Auswahlverfahren. Der Ablauf des Prozederes bis hin zur Wahl des Hauptamtsleiters findet aber auch außerhalb von FWGW und SPD Kritiker. Das hatte sich schon beim knappen Wahlergebnis im vorigen Herbst gezeigt. An der Kritik hält Stadtrat Roman Steinert (FDP) auch fest. Den Offenen Brief von CDU und FDP habe er trotzdem unterzeichnet. Denn für ihn sei der Gerichtsweg nicht die beste Lösung. Die Meinungsverschiedenheiten hätten sich bestimmt im Gespräch vor Ort ausräumen lassen. Außerdem belaste der Rechtsstreit die Stadtkasse. Aus Sicht der Kläger war die Wahl des neuen Hauptamtsleiters rechtswidrig. Im Streit geht es u. a. um die Qualifikation des neuen Mannes. Außerdem bemängeln die Kläger Informationsdefizite und Ungereimtheiten innerhalb des Auswahlverfahrens. Eine andere Auffassung vertrat bereits das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde. Das habe die Beschwerde geprüft und festgestellt, dass die Wahl des Amtsleiters nicht zu beanstanden sei.
Verhandlung: 14. Mai, 9 Uhr, in Saal 7 des Fachgerichtszentrums, Hans-Oster-Straße 4, Dresden.