Von Katharina Rögner
Der jahrelange Streit um das von der russisch-orthodoxen Gemeinde in Dresden genutzte Kirchengebäude ist nach Angaben des sächsischen Oberlandesgerichtes (OLG) entschieden.
Danach muss die Gemeinde die zwischen 1872 und 1874 errichtete Zwiebelturmkirche verlassen, teilte das Gericht gestern mit. Eine Beschwerde der Gläubigen, die durch Revision des Urteils eine Räumung der Kirche verhindern wollten, sei vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen worden. Das Oberlandesgericht in Dresden hatte am 7. Juni vergangenen Jahres die von der russisch-orthodoxen Auslandskirche geforderte Räumung der Kirche nahe des Hauptbahnhofes als rechtmäßig bestätigt. Die Richter hatten damit deren Klage gegen die russisch-orthodoxe Gemeinde in Dresden stattgegeben.
Die rund 1 000 Mitglieder zählende Gemeinde, die sich ausdrücklich zur Mutterkirche des Moskauer Patriarchats bekennt, will jedoch nach eigenen Angaben ihren bisherigen Versammlungsort „nicht freiwillig“ verlassen und weiter Gottesdienste darin feiern. Damit werde die Hoffnung verbunden, dass die Auslandskirche die Räumung vorläufig nicht vollstrecke.
Hoffnung setzt die Gemeinde auf das Urteil in einem parallelen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Dresden. Dort muss noch entschieden werden, ob die 1874 von dem Staatsrat Simeon von Wikulin ins Leben gerufene Stiftung noch existiert und weiterhin Eigentümerin der Kirche ist. Wäre das der Fall, könnte die Gemeinde den Sakralbau weiter nutzen, da die Stiftung durch den derzeit amtierenden Geistlichen, Erzpriester Dawidow, vertreten wird.
Der Rechtsstreit um das Kircheneigentum hatte Anfang der 90er Jahre begonnen und im Juni 1998 seinen Höhepunkt mit der Räumungsklage gegen die Dresdner Gemeinde erreicht. Der Streit geht auf ein Sondergesetz aus dem Jahr 1938 zurück. Auf dessen Grundlage war die Wikulin-Stiftung der Kirche unter dem Naziregime enteignet und aufgelöst worden. (epd)