Das Verfahren vor dem Görlitzer Landgericht wegen eines mutmaßlichen Raubüberfalls in Oderwitz im Oktober 2017 steht unter keinem guten Stern. Das erste Verfahren im August 2018 wurde abgesetzt, weil es ohne psychiatrischen Gutachter stattfand, obwohl bei beiden Angeklagten der Konsum von Alkohol und wohl auch Drogen im Tatzeitraum eine erhebliche Rolle gespielt hatte. Immerhin wurden damals die beiden Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen, in der sie seit Januar 2018 gefangen waren. Ein Gutachter wurde beauftragt, Anfang Oktober ein zweites Verfahren begonnen.
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