Von Anne Schicht
Die Freitalerin war an diesem Aprilabend zeitig ins Bett gegangen. Ihr Kind ist noch klein und die Nächte unruhig. Kurze Zeit später hörte sie Geschrei und Gejohle von der Straße, noch dazu Blechgeräusche. Bei einem Blick aus dem Fenster sah sie mehrere Jugendliche, einer sprang über die parkenden Autos. Unter dem Beifall der anderen bewegte er sich von Motorhaube zum Autodach und so weiter. „Dazu musste er schon etwas Schwung nehmen“, so sagte die junge Mutter später bei Gericht aus. Ein anderer hätte versucht, sich wie in einem Actionfilm über die Motorhaube zu rollen. Das wiederum „hätte nicht ganz geklappt“.
Sie jedenfalls rief die Polizei und konnte kurze Zeit später bei einer Gegenüberstellung den „Autospringer“ identifizieren.
Es lag am Alkohol
Nun musste sich der Deutsche Fabian W. vor dem Amtsgericht Dippoldiswalde verantworten. Ein Schaden von mehreren Tausend Euro war entstanden. Sicher setzt er sich in den Gerichtssaal neben seine Verteidigerin. Diese räumt in seinem Namen im Wesentlichen alle Tatvorwürfe ein. Ja, er wäre auf den Autos rumgesprungen. Allerdings hätte er massiv Alkohol konsumiert, er wäre mit mehreren Leuten zusammen gewesen, von denen hätten auch einer oder zwei mitgemacht.
Als der Richter Fabian W. fragt, ob er das so bestätigen könne, muss er passen; er hätte gerade nicht zugehört. Später behauptet er, er hätte an diesem Abend einen Liter Wodka innerhalb von 15 Minuten getrunken. Er trinke häufig Schnaps, um seine dunklen Gedanken zu verscheuchen. Er sei in psychologischer Behandlung und arbeitsunfähig. Abends müsse er Tabletten nehmen. An den Abend selbst habe er gar keine Erinnerung mehr. Er hätte einen Filmriss. Erst an den nächsten Tag könne er sich wieder erinnern. Im Gerichtssaal konfrontiert mit den Namen der anderen Jugendlichen, gibt er an, nur eine der genannten Personen zu kennen.
Was für Schuhe?
Die Zeugen, zwei Polizeibeamte und die 32-jährige Frau, haben an dem Abend nichts von Betrunkenheit gespürt. Klar und deutlich hätte sich Fabian W. artikuliert und sich „respektlos uns gegenüber verhalten, wie das eben heutzutage so ist bei den Jugendlichen“, so der eine Polizeibeamte. Vielleicht weil aus Sicht der Polizeibeamten kein Anlass bestanden hatte oder vielleicht auch, weil es einfach vergessen wurde: Ein Alkohol- oder Bluttest wurde jedenfalls nicht gemacht.
Noch während die Polizisten am Tatort etwas abseits besprachen, wie hier weiter zu verfahren sei, wurde ihnen angeblich das Handy von Fabian W. gereicht: Seine Rechtsanwältin wolle sie sprechen. Es gehe um seine Schuhe.
Nach dem Anruf hätten sich die Beamten tatsächlich alle Schuhe der Jugendlichen angesehen und die Profile dokumentiert. Die Verteidigerin erklärte, dass sie die Polizei gebeten hätte, die Schuhe ihres Mandanten sicherzustellen, um später anhand der entstandenen Dellen im Autoblech beweisen zu können, dass er nicht allein allen Schaden zu verantworten hätte.
Außerdem hätte ihr Mandant am Telefon deutlich gelallt und ihr sei unverständlich, warum kein Alkoholtest durchgeführt worden sei. In diesem Moment zischte der Angeklagte dem Beamten im Zeugenstand etwas zu, schon vorher hatte er ihn fest fixiert. Der Polizist antwortete und duzte dabei den Angeklagten. Das wollte sich Fabian W. nicht bieten lassen. Er sprang auf und schimpfte auf den Beamten ein: Der hätte ihn zum Tatzeitpunkt ungebührlich behandelt. Nun soll in einem Folgetermin der Psychiater des Angeklagten aussagen und Fragen zu dessen Schuldfähigkeit beantworten. Falls ihm eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert würde, könnte das strafmildernde Auswirkungen haben.
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