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Peinliche Rückkehr toter Schmetterlinge

Oybin. Die historische Dießner-Sammlung ist zum Zankobjekt zwischen dem Eigentümer und der Gemeinde geworden.

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Von Angelika Hoyer

Anfang August platzte Frank Ullrich endgültig der Kragen. Der Betreiber des Zwergenparkes im thüringischen Trusetal schaltete seine Rechtsanwälte ein. Die forderten die sofortige Rückgabe von 106 Kästen mit Schmetterlingen, Raupen und Insekten von der Gemeinde Oybin. Seit Mai stellt die Gemeinde die zu Beginn der 20er Jahre von dem Oybiner Naturfreund Erich Dießner angelegte und bis zu dessen Tod ergänzte Sammlung in der historischen Klosterhofscheune aus.

Leihgabe für ein halbes Jahr

Nachkommen des Sammlers hatten die vor vielen Jahrzehnten verkaufte Sammlung in Thüringen ausfindig gemacht und den Boden dafür bereitet, dass diese von Oybin für einige Monate ausgeliehen werden konnte.

Was die Besucher der ursprünglich bis November geplanten Schau allerdings nicht wissen: Schon Anfang Juni forderte der Besitzer die Sammlung zurück. Denn nach seiner Auffassung ist der ursprünglich vereinbarte Nutzungsvertrag nie umgesetzt worden.

„Ich habe kein Geld von der Gemeinde gewollt, aber zur Sicherheit eine Kaution bzw. eine Bankbürgschaft in Höhe von 10 600 Euro eingefordert“, sagt Frank Ullrich. Doch die Bestätigung einer Bürgschaft oder die Nachricht über eine bei einem Notar hinterlegte Kaution sei trotz der im Frühjahr beiderseits getroffenen Vereinbarung nie bei ihm eingetroffen.

Weil danach zudem mehrere mahnende Schreiben an die Gemeinde ohne jede Reaktion blieben, kündigte der Besitzer der Sammlung die Vereinbarung schließlich auf. „Ich habe die Sammlung an zwei Leute herausgegeben, obwohl der Nutzungsvertrag noch nicht unterschrieben war. Und finde das nachfolgende Verhalten des Bürgermeisters einfach nur unanständig“, empört sich Frank Ullrich.

„Ich war wirklich überzeugt davon, eine Bürgschaft geben zu können“, sagt der Oybiner Bürgermeister Hans-Jürgen Goth. Die Bank habe ihm allerdings eines Besseren belehrt, auch eine Hinterlegung auf einem Notarkonto sei für Kommunen nicht üblich. „Wenn wirklich Schäden entstehen, ist eine Gemeinde auch so ein juristisch sicherer Partner bei allen Rechtsgeschäften“, hieß es.

Immerhin schrieb der Bürgermeister nach langem Schweigen im August gleich zwei Briefe. Einmal bat er um die Unterlassung rechtlicher Schritte und um ein Angebot zur „Heilung des Konfliktes“. In einem zweiten Schreiben sagte er schließlich für den 6. September die Rückgabe der Ausstellung zu.

Teure Fristversäumnisse

Doch auch dieser Termin verstrich. Auch danach konnten Oybin-Besucher die Dießner-Sammlung in der Klosterhofscheune bewundern. Erst gestern gingen die Kästen auf die Reise nach Thüringen. Ein Gutteil des in den Monaten davor eingenommen Eintrittsgeldes wird die Gemeinde nun allerdings an Frank Ullrich zahlen müssen. Der hatte nämlich, nachdem der zuvor von Oybin zugesagte Rückgabetermin verstrichen war, für jeden weiteren Tag eine Miete von 100 Euro geltend gemacht und die erste Rechnung über 1 000 Euro schon in den Gebirgsort geschickt.