Die Stadt Nossen wird jetzt stärker durchgreifen: Bürger, die in den Monaten April und Oktober auf ihren Grundstücken oder in Kleingärten pflanzliche Abfälle verbrennen, werden zur Rechenschaft gezogen. „Ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 1500 Euro wird fällig“, sagt Nossens Hauptamtsleiter Gunter Händel. Polizeistreifen werden besonders in dieser Zeit darauf achten, dass kein Feuer lodert und Rauchschwaden gen Himmel ziehen. Händel: „Ausnahmen werden so gut wie nicht mehr genehmigt.“
Dieses restriktive Vorgehen ist aber nicht der Stadt Nossen anzulasten. Das Kreisumweltamt des Landkreises Meißen macht auf die Städte und Gemeinden Druck. In einem Schreiben wurden jetzt die Kommunen aufgefordert hat, die Pflanzenabfallverordnung des Freistaates konsequenter durchzusetzen. „Wir haben hier kein Entscheidungsrecht. Das liegt bei der Unteren Abfallbehörde“, sagt Händel.
Hintergrund ist, dass die Pflanzenabfallverbrennung bisher im ehemaligen Landkreis Meißen locker gehandhabt wurde, während in Großenhain-Riesa diese Verordnung strenger durchgesetzt wurde. „Das soll jetzt einheitlich geschehen“, sagt Landkreis-Pressesprecherin Kerstin Thöns. Künftig müssen auch die Nossener alle pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück durch Verrotten, Untergraben oder durch Kompostieren entsorgen. Ansonsten müssen die Abfälle zu Annahmestellen gebracht werden.
„Wir sind für den Umweltschutz. Doch nicht in jedem Fall ist ein Kompostieren angebracht, beispielsweise bei Krankheiten von Pflanzen. Da war das Verbrennen die beste Lösung“, sagt ein Nossener Kleingärtner.
Für einen Grundstücksbesitzer aus der Muldestadt ist dieses scharfe Vorgehen unverständlich: „Damit sollen doch nur die Deponien besser ausgelastet werden. Man braucht sich nicht zu wundern, wenn bald verstärkt Gartenabfälle illegal in der Landschaft abgekippt werden. Außerdem schaden Abgase bei langen Transportwegen auch der Umwelt.“Dieter Hanke