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Masernschutzgesetz stößt auf Widerstand

Nicht nur Corona ist aktuell Thema. Auch das neue Impfgesetz gegen Masern trat in Kraft. Nicht alle im Landkreis können sich damit anfreunden.

Von Mareike Huisinga
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Wer eine Kita besucht, muss gegen Masern geimpft sein.
Wer eine Kita besucht, muss gegen Masern geimpft sein. © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild

Damit ein flächendeckender Schutz vor Masern gewährleistet wird, ist bereits zum 1. März 2020 das Masernschutzgesetz in Kraft getreten, das auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge umgesetzt wird. Sächsische.de erklärt die wichtigsten Punkte.

Masern-Impfpflicht: Wer muss sich impfen lassen?

Nach dem Gesetz müssen Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr beim Eintritt in Kindergarten oder Schule eine Impfung oder eine Immunität gegen Masern nachweisen, teilt Amtsärztin Dr. Cornelia Mix mit. 

Es kann auch eher geimpft werden, dann sind drei Impfungen erforderlich.  Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis erbracht werden. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen tätig sind, wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonal oder medizinisches Personal, soweit diese nach 1970 geboren wurden. Des Weiteren müssen Asylbewerber und Flüchtlinge den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung aufweisen. Für Kinder, die aktuell bereits in einer Einrichtung betreut werden, gilt eine Frist bis zum 31. Juli 2021. Bis dahin müssen auch sie die Impfung nachgewiesen haben.

Wie wird kontrolliert ?

Der Leitung der jeweiligen Einrichtung ist der Nachweis durch den Impfausweis bzw.  ein ärztliches Zeugnis über den Impfschutz gegen Masern, über die Immunität gegen Masern oder über das Vorliegen einer medizinischen Kontraindikation zu erbringen. Letzteres bedeutet, dass das Kind nicht geimpft werden darf, beispielsweise aufgrund von einer Vorerkrankung, erläutert die Ärztin.

Impfung gegen Masern ist Pflicht - Was droht bei Verstößen?

Wird der Nachweis über eine Impfung nicht erbracht, droht ein Ausschluss aus der Einrichtung. Auch Personen, die dort beschäftigt sind, dürfen ohne die Impfung nicht in den genannten Einrichtungen arbeiten. Bei Schulkindern verhält sich dies anders. Da in Deutschland eine Schulpflicht gilt, kann kein Kind aus der Schule  ausgeschlossen werden. 

Schulen sind deswegen angehalten, Kinder ohne ausreichenden Impfschutz an die Gesundheitsbehörde zu melden. Diese wird die Familie danach offiziell zu einer Impfberatung auffordern. Sowohl Eltern, die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen lassen, als auch Beschäftigte, die sich dagegen nicht impfen lassen wollen, droht ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Sollten Kindereinrichtungen nicht geimpfte Kinder zulassen, kann auch gegen die entsprechende Leitung eine Geldbuße verhängt werden.

Was sagen die Träger der Kitas?

"Selbstverständlich setzen wir das Masernschutzgesetz um", sagt Ilka Pohl, Vorstand vom DRK-Kreisverband Pirna. Der Kreisverband ist Träger der Kita Regenbogen in Graupa, der Kita Flohkiste in Bad Gottleuba Berggießhübel und der Kita Elbkinderland in Stadt Wehlen. Zunächst seien alle Eltern ausführlich informiert worden. "Die Eltern haben ja aber noch bis Mitte Juli 2021 Zeit, den Nachweis zu erbringen", so Pohl . Seit dem 1. März bis zu der Corona-Krise wurden nur einzelne Kinder neu aufgenommen. Die betreffenden Eltern hätten bisher die Nachweise fristgerecht vorgelegt. "Wir werden unsere Eltern und unser pädagogisches Personal regelmäßig daran erinnern, dass der Nachweis zu erbringen ist,  da dies gerade in der jetzigen turbulenten Zeit tatsächlich teilweise untergeht", betont die DRK-Vorsitzende. 

Auch in den insgesamt sieben Einrichtungen im Landkreis, die sich in Trägerschaft der AWO Sachsen befinden, müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. "Die Prüfung erfolgt durch die Vorlage des Impfausweises ", berichtet Pressesprecherin Birgit Bach. Ähnlich ist die Situation in den acht Kindereinrichtungen,  den zwei Horten und dem Kinder- und Jugendhaus in Trägerschaft des ASB Königstein/Pirna. Bei bestehenden Betreuungsverträgen wird mit einem internen Formular der Nachweis des Impfschutzes gegen Masern abgefragt. Bisher gebe es keine Personen, die sich der Impfung verwehrt hätten, sagt Jan Petrick von der Kindertagesstättenverwaltung & Öffentlichkeitsarbeit. "In solchen Fällen würden wir uns dann direkt mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen", fügt er hinzu. Auch die AWO Sachsen hatte bisher im Landkreis noch keinen extremen Fall. Dennoch gibt es Personen, die der Impfpflicht überaus skeptisch gegenüberstehen. Das bestätigt Dr. Mix:  "Die meistens sind jedoch einsichtig, einige abwartend. Ausnahmen aus ideologischen Gründen werden nicht zugelassen. Nur medizinische Gründe sind ausschlaggebend."

Wie argumentieren Impfgegner?

Immer wieder wird behauptet, Masernimpfungen könnten keinen Schutz gegen die Erkrankung garantieren. Auch Geimpfte könnten an Masern erkranken. Eine Impfung sei dementsprechend sinnlos. Regelmäßig finden sich auch Warnungen vor den vermeintlich unkalkulierbaren Risiken einer Impfung. Impfungen könnten Autismus, Diabetes oder Multiple Sklerose auslösen. Einen Nachweis gibt es dafür aber nicht. Vielmehr würden zahlreiche Studien gegen eine solchen Zusammenhang sprechen, meint das Robert-Koch-Institut.

Auch Dr. Ute Paul vom Referat Gesundheitsamt des Landratsamtes kennt diese Einwände. "Immer noch halten zehn bis 20 Prozent der Bevölkerung Masern für keine schwere Erkrankung. Masern würden die Persönlichkeitsreifung eines Kindes befördern, auf chronische Krankheiten, wie z. B. schwere Nierenerkrankungen eine heilende Wirkung haben, das Allergierisiko senken, das Immunsystem stärken ... All dies ist längst widerlegt", führt die Medizinerin aus.

Wissenschaftlich bewiesen sei vielmehr,  dass Masernviren bestimmte Gedächtniszellen befallen und zerstören. Dadurch käme es zu einem Verlust der bisher erworbenen Abwehr gegen bereits durchgemachte Infektionen. Dies erhöhe die Infektanfälligkeit und damit die Sterberate. Und das nicht nur für kurze Zeit, sondern bis zu drei Jahre nach der Infektion. Untersuchungen an Antikörpern konnten nachweisen, dass Masernimpfungen das Immunsystem eben gerade nicht schwächen.

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