Von Christian Eißner
Spektakulär hatte der Prozess im September begonnen. Still trudelte er gestern am Amtsgericht Pirna aus. Strafrichter Peter Kehr sprach Daniel B. (30) und Matthias J. (26) in drei angeklagten Fällen schwerer Körperverletzung frei. Beide werden der rechtsextremen Szene in der Sächsischen Schweiz zugerechnet.
Kehrs Fazit nach zwölf Prozesstagen: Es gebe „ausgesprochen große Zweifel“, dass die Angeklagten die Taten begangen haben. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen und Ermittlungspannen auf Freispruch plädieren müssen.
Entschädigung für U-Haft
Zur Anklage standen drei Fälle aus dem Jahr 2004, bei denen Zeugen Daniel B. als brutalen Schläger identifiziert haben wollen. An einer Tat soll auch Matthias J. beteiligt gewesen sein (SZ berichtete).
Dass es die Schläger-Übergriffe gegeben hat, davon zeigte sich der Richter überzeugt. Dass die Angeklagten aber tatsächlich daran beteiligt waren, sah er als nicht zweifelsfrei erwiesen an. Zeugen verstrickten sich in Widersprüche, eine Hauptbelastungszeugin räumte sogar ein, bei der Täter-Erkennung beeinflusst worden zu sein – eine Steilvorlage für die Verteidigung.
Der Richter kritisierte in diesem Zusammenhang die Arbeit der Polizei als „unglücklich“ und unprofessionell. Sie hatte Zeugen die Möglichkeit zur Absprache gegeben und Gegenüberstellungen so organisiert, dass die Verteidigung sie als manipulativ wertete.
Der Hauptangeklagte Daniel B. – 2003 als Mitglied der Schlägertruppe Skinheads Sächsische Schweiz (SSS) verurteilt – saß aufgrund der Vorwürfe vier Monate in Untersuchungshaft. Jetzt muss er dafür finanziell entschädigt werden.
In einem vierten Anklagepunkt wurde Daniel B. hingegen schuldig gesprochen. Wegen unerlaubten Waffenbesitzes – ein Schlagring – soll er eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro zahlen.