Er mache seine Arbeit schon sehr lange, sagte der Vorsitzende Richter der Großen Jugendkammer am Mittwoch am Landgericht in Dresden. Doch selten habe er es mit einem solch schlimmen Fall zu tun gehabt. Einerseits, so erklärte Andreas Ziegel, sei da die hohe Intensität der Taten, andererseits das geringe Alter des einen Opfers und der dramatische Gesundheitszustand des zweiten. Und so galt es für das Gericht neben der Strafhöhe und einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt die Frage zu erörtern, ob man die Bevölkerung auch darüber hinaus vor dem Angeklagten schützen muss.
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