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Kritik an Kleingarten-Regeln für Pools

Große Planschbecken sind in den Sparten nicht erlaubt. Familien mit Kindern können das nicht nachvollziehen. Und auch manche Vereinsvorsitzende nicht.

Von Jörg Richter
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Was macht die gelbe Ente da im Garten? Für das aufblasbare Tier gibt es noch keine Vorschrift in der sächsischen Rahmenkleingartenordnung. Aber für das blaue Planschbecken darunter schon.
Was macht die gelbe Ente da im Garten? Für das aufblasbare Tier gibt es noch keine Vorschrift in der sächsischen Rahmenkleingartenordnung. Aber für das blaue Planschbecken darunter schon. © Archiv/Sebastian Schultz

Landkreis Meißen. Der Fall der Dresdner Kleingärtnerin Carolin erhitzt auch die Gemüter in den Gartensparten des Landkreises Meißen. Die junge Mutter hatte einen abbaubaren Pool gekauft, wie es ihn überall in jedem Baumarkt zu kaufen gibt. Ihre Kinder sollten sich darin abkühlen können, wenn die Familie im Garten ist. Doch der Vorstand ihres Kleingartenvereins (KGV) bestand darauf, dass das sieben Kubikmeter große Planschbecken wieder abgebaut wird. 

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