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Plauen: Wöller räumt Fehler ein

Laut Sachsens Innenminister hätte die Versammlungsbehörde bei dem Marsch der Partei Der Dritte Weg eingreifen müssen. Die Opposition wirft ihm Populismus vor.

Von Gunnar Saft
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Mit uniformähnlicher Kleidung und begleitet von Trommelschlägen marschierte die Minipartei Der Dritte Weg im Gleichschritt am 1. Mai durch Plauen.
Mit uniformähnlicher Kleidung und begleitet von Trommelschlägen marschierte die Minipartei Der Dritte Weg im Gleichschritt am 1. Mai durch Plauen. © dpa/Sebastian Willnow

Die Bilder gingen um die Welt und sorgten international für Schlagzeilen. Am 1. Mai marschierten Mitglieder der rechtsextremen Minipartei Der Dritte Weg durch Plauen und ihr Aufzug erinnerte die meisten Beobachter sofort an ähnliche Machtdemonstrationen der SA im Dritten Reich: Uniformähnliche Einheitskleidung, Signalfackeln und Gleichschritt, der mit dumpfen Trommelschlägen unterlegt war. Damit auch jeder erfuhr, wogegen der Dritte Weg ist, marschierten einige Teilnehmer anschließend gemeinsam über eine Europaflagge, die auf dem Straßenboden lag.

Was folgte, waren bundesweite öffentliche Debatten, warum ein solcher Aufmarsch ausgerechnet hierzulande möglich wurde. Während der sächsische Innenminister Roland Wöller (CDU) dabei zunächst stoisch auf das Versammlungsrecht verwies, das ein generelles Verbot solcher Veranstaltungen tatsächlich praktisch nahezu unmöglich macht, rückt nun aber der Blick mehr in die Richtung der eigenen Verantwortung. Und da wurde der Minister am Donnerstag deutlicher: Der Aufmarsch der Neonazis hätte demnach in dieser Form überhaupt nicht stattfinden dürfen.

Wöller sagte nach einer Anhörung im Innenausschuss des Landtages, der sich mittlerweile ebenfalls mit dem Vorfall beschäftigt, dass die zuständige Versammlungsbehörde im Vogtland ihre rechtlichen Eingriffsmöglichkeiten vor Ort nur ungenügend wahrgenommen habe. Gemeint war in dem Fall das Landratsamt. Obwohl dort der Marsch sowie die Fackeln und Trommeln zunächst genehmigt worden waren, hätte das spätere Gesamtbild des Aufmarschs Einschränkungen erfordert.

Auch wenn Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein hohes Gut seien, hätte es in dem Fall auch einen Spielraum zum Handeln gegeben, gab sich der Minister überzeugt. Und erklärte dann noch einmal: Es komme letztlich auf die Gesamtschau eines solchen Aufmarsches direkt vor Ort an. Und da sei die Sache eindeutig gewesen. „Die Bilder, die wir gesehen haben, sind unerträglich.“ Die anwesenden Polizisten, die in Hundertschaften auch von außerhalb Sachsens nach Plauen angerückt waren, nahm er dagegen in Schutz. Entscheidend sei die Genehmigung durch die Versammlungsbehörde gewesen. Die Polizei habe sich an Recht und Gesetz zu halten.

Ebenfalls am Donnerstag hatte es dazu bereits Gespräche des Innenministeriums mit dem Vogtlandkreis sowie der Landesdirektion Sachsen gegeben. Man habe den Vorfall ausgewertet, um bei künftigen Demonstrationen konsequenter zu reagieren und sachsenweit nach einheitlichen Maßstäben vorzugehen, hieß es im Anschluss. „Das, was im Land möglich ist, muss künftig auch in Plauen der Fall sein“, forderte Wöller. Die Notwendigkeit einer Verschärfung des Versammlungsgesetzes sieht er nicht.

 Er glaube aber, dass man noch mutiger an die Grenzen desjenigen gehen könne, was beim Thema Versammlungsrecht rechtlich geboten ist. Das habe man in Plauen nur unzureichend gemacht. Der Koalitionspartner unterstützt diesen Kurs und macht sogar noch etwas mehr Druck. „Versammlungsbehörden und Polizei müssen entscheidungsfreudiger werden und die Instrumente des Versammlungsgesetzes ausnutzen“, forderte Innenexperte Albrecht Pallas von der SPD-Fraktion.

Die Opposition sieht das anders und wirft Wöller einen „Populismus-Trip“ ohne inhaltliche Substanz vor. „Das Versammlungsgesetz bietet durch das Uniformverbot bei Demos eine ausreichende Handhabe. Die Versammlungsbehörden sollten angehalten werden, dass uniformierte Aufläufe in Marschordnung unterbunden werden“, sagte Enrico Stange von der Linksfraktion und holte weiter aus. Wenn der Minister nun an die Grenzen des rechtlich Machbaren zu gehen beabsichtigt, sei Obacht geboten. Schnell könnten Behörden dabei über Grenzen hinausschießen. Dann würden all jene in ihren Grundrechten beeinträchtigt, die friedlich und ohne Waffen für ihre Anliegen demonstrieren wollen.