Dürfen Fußpfleger arbeiten oder nicht?

Für die Arbeit von Katrin Ritter aus Bertsdorf-Hörnitz hat sich in der Corona-Krise nicht sehr viel geändert. Die ausgebildete Podologin hat in ihrer Neugersdorfer Praxis schon immer sehr auf Hygiene geachtet. Sie reinigt ihre Geräte zuerst mit Ultraschall und sterilisiert sie danach. Regelmäßig desinfiziert sie sämtliche Flächen und Utensilien bis hin zu den Kugelschreibern. Für Katrin Ritter ist das selbstverständlich. "Das haben wir in der Ausbildung so gelernt", sagt sie. Die Kunden der Fußpflege sind oft ältere Hochrisikopatienten mit ernsten Vorerkrankungen. Da sei penible Hygiene eine Grundvoraussetzung.
Jetzt stellt sie zusätzlich ein Desinfektionsmittel für die Hände der Kunden bereit, sie und ihre Patienten tragen einen Mundschutz. Neu ist auch, dass sie derzeit ausschließlich Patienten mit einer entsprechenden ärztlichen Verordnung oder einen sogenannten grünen Privatrezept behandeln darf. Das wiederum dürfen nur Personen, die dazu laut Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz - PodG) berechtigt sind. Ein oft nur wenige Wochen dauernder Kurs zur Fußpflege reicht dafür nicht aus.
Praxen seit 22. März geschlossen
Die unterschiedlichen Bezeichnungen für scheinbar dieselbe Dienstleistung führte in den vergangenen Wochen zu viel Verwirrung bei den Fußpflege-Kunden. Leser fragten an, ob sie denn nun dahin dürfen und was dabei zu beachten ist. Bei der Recherche ergab sich, dass auch längst nicht alle Fußpfleger sicher waren, welche Regelungen denn nun für ihren Beruf gelten. Viele fühlten sich zudem unzureichend informiert.
Seit 22. März haben kosmetische Fußpflegepraxen geschlossen. Diese seien keine medizinische Versorgungsleistung, schreibt Katharina Strack, Referentin beim Sächsischen Sozialministerium. Medizinische Fußpflege bedeute Krankenbehandlung im Sinne von Heilkundeausübung und sei Ärzten, Heilpraktikern und Podologen beziehungsweise Medizinischen Fußpflegern vorbehalten. Sie werde auf Grundlage einer ärztlichen Verschreibung durchgeführt. Die Fußpflege müsse also medizinisch geboten sein. Auch das Erbringen dieser Dienstleistungen durch Hausbesuche sei unzulässig.
Es geht um den gesamten Körper
Katrin Ritter hat zunächst einen Lehrgang zur kosmetischen Fußpflege besucht. Dann arbeitete sie in der Praxis einer Podologin und beschloss, selbst eine zu werden. Also setzte sie sich noch einmal auf die Schulbank. "Die Ausbildung ist sehr umfangreich und anspruchsvoll", sagt sie. Es gehe dabei um den gesamten Körper und man erwerbe Kenntnisse auf vielen Gebieten wie zum Beispiel Anatomie und Neurologie, aber auch Orthopädie und Chirurgie. Im Vergleich zu ihrem Kurs in der Fußpflegeschule sei das vermittelte Wissen ein Unterschied wie Tag und Nacht und sie ist froh, sich durchgebissen zu haben.
"Übrigens war auch die Ausbildung der Fußpflegerinnen in der ehemaligen DDR auf einem ähnlich hohen Niveau", sagt sie. Doch nun ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit möglicherweise bald nicht mehr nötig. Das Land Sachsen will ab Montag weitere Öffnungen zulassen, sagte Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) bei einer Onlinepressekonferenz am Dienstag. Dann könnte möglicherweise auch die kosmetische Fußpflege wieder ohne Einschränkungen angeboten werden.