Pro-Chemnitz-Mitbegründer bleibt Anwalt

Eine umstrittene Äußerung des Chemnitzer Rechtsanwalts Martin Kohlmann im Terrorprozess gegen die Gruppe Freital bleibt ohne Konsequenzen. Das berufsrechtliche Verfahren der Rechtsanwaltskammer Sachsen gegen ihn sei eingestellt worden, sagte Kohlmann am Freitag. Eine Verletzung seiner beruflichen Pflichten sei bei der Untersuchung nicht festgestellt worden. Die Rechtsanwaltskammer äußerte sich auf Anfrage der SZ nicht zu dem Fall.
Kohlmann, Mitbegründer von Pro Chemnitz, hatte in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Dresden den Prozess gegen die rechtsextreme Gruppe Freital von Schauprozess, Systemwechsel und einem "Fünften Reich" gesprochen. An die Adresse des Gerichts sagte er anschließend, dass in einem Verfahren, das "einst zu führen sei" wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung, sein Plädoyer strafschärfend berücksichtigt werde. Das Gericht hatte in der Urteilsverkündung die Erwartung geäußert, dass die Anwaltskammer in dieser Angelegenheit tätig werde. Das berufsrechtliche Verfahren sieht verschiedene Sanktionsstufen vor, sie reichen von einer Rüge und einer Geldstrafe bis hin zum Ausschluss aus der Kammer.
Kohlmann hat als Kopf der Fraktion des Bündnisses "Pro Chemnitz" einen Sitz im Stadtrat. Nach einer tödlichen Messerattacke Ende August auf einen 35-Jährigen in Chemnitz hatten "Pro Chemnitz" und die AfD Protestveranstaltungen mit mehreren tausend Teilnehmern organisiert, bei denen Teilnehmer den Hitler-Gruß zeigten und Ausländer angegriffen wurden. Der Verfassungsschutz stuft die Gruppe als extremistisch ein. Die Hauptprotagonisten seien tief in der rechtsextremistischen Szene verwurzelt und teilweise dort langjährig aktiv. Unter dem Deckmantel der Kritik an der Asylpolitik trage die Gruppe rechtsextremistisches Gedankengut in weite Teile der Gesellschaft, heißt es in einer Analyse des Landesamt vom Januar diesen Jahres.