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Prüft das Sozialamt die Betriebskosten?

Ein Betreuer in Dresden vermutet falsche Abrechnungen bei einem Flüchtling. Der muss aber selbst schauen, ob alles stimmt.

Von Nora Domschke
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Jede zweite Abrechnung der Betriebskosten ist fehlerhaft oder falsch, zeigt eine Statistik des Deutschen Mieterbundes. Jeder Mieter muss die Aufstellung der Kosten selbst prüfen. Das betrifft auch Sozialhilfeempfänger.
Jede zweite Abrechnung der Betriebskosten ist fehlerhaft oder falsch, zeigt eine Statistik des Deutschen Mieterbundes. Jeder Mieter muss die Aufstellung der Kosten selbst prüfen. Das betrifft auch Sozialhilfeempfänger. © dpa

Ein Buch mit sieben Siegeln – so würden sicherlich viele Menschen ihre Nebenkostenabrechnungen beschreiben. Was für einen Deutschen schon schwierig ist, kann für Ausländer schnell zur Unmöglichkeit werden. Verstehen sie die Angaben und Zahlenreihen, die Auskunft darüber geben, wie viel Warmwasser verbraucht wurde oder wie hoch der Anteil an den Hausmeisterkosten ist? Wissen sie, welcher Posten sich hinter dem Begriff Sperrmüllumlage verbirgt? Das fragte sich auch Flüchtlingsbetreuer Hartmut Fleischer*, der für eine junge Mutter aus dem Irak mit dem Großvermieter Vonovia über deren Betriebskostenabrechnung stritt.

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