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Prügelei am Morgen im Bett

Um Ehekrach ging es nicht bei einer Auseinandersetzung in Dorfhain. Vor Gericht steht ein Pensionsgast.

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In der Dorfhainer Pension "Zum Wildschütz" kam es zu einem handfesten Streit zwischen dem Vermieter und dem Angeklagten.
In der Dorfhainer Pension "Zum Wildschütz" kam es zu einem handfesten Streit zwischen dem Vermieter und dem Angeklagten. © Karl-Ludwig Oberthür

Von Anne Schicht

Um 9.50 Uhr lag Jaroslaw K. noch im Bett. Er hätte abends noch Texte übersetzt, die er für eine Weiterbildung brauchte, so die Schilderungen des 56-Jährigen vor dem Amtsgericht Dippoldiswalde. Daher sei er müde gewesen und hätte um diese Zeit noch geschlafen. Der polnische Staatsbürger war als Monteur in der Pension „Zum Wildschütz“ in Dorfhain abgestiegen. 

Er sei durch den Vermieter munter gemacht worden. Der wollte wissen, wie das nun mit dem Geld geregelt werden würde. „Ich habe ihm gesagt: ‚Du weißt doch, dass ich kein Bargeld da habe. Also geh!'“, so Jaroslaw K. Daraufhin hätte der Vermieter das Zimmer verlassen, sei aber kurze Zeit später sehr erbost zurückgekehrt. Er hätte geschrien: „Los steh auf!“ und ihm die Decke weggezogen. Dann hätte er ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen. 

Nicht einfach nur Notwehr

Jaroslaw K. sei verwirrt gewesen und hätte aus Notwehr zurückgeschlagen. Schließlich sei der Vermieter über eine Metallstange, die aus dem Bett geragt hätte, gestolpert. Beide seien auf dem Bett gelandet und hätten dort weiter gerangelt. Schließlich hätte der Vermieter von ihm abgelassen und sei gegangen. Jaroslaw K. hätte noch hinterhergerufen: „Ich hätte nie gedacht, dass ich mich mal mit einem alten Mann prügle.“

Der Pole ist angeklagt wegen Körperverletzung. Sein Verhalten sei keinesfalls mehr nur Notwehr gewesen. Ohne rechtlichen Beistand beschreibt er ausschweifend vor Gericht wie sein Verhältnis zum Vermieter gewesen sei. Er wäre immer wie ein Hausmeister behandelt worden. Er hätte mit Firmen im Auftrag des Vermieters korrespondiert, habe Rechnungen und Mahnungen verteilt. Mit dem Vermieter sei er befreundet gewesen. Noch am Abend vorher seien sie zusammen in Freital gewesen. 

Streit zwischen den Eheleuten am Vorabend

Detailgenau beschreibt der Angeklagte, was sie so alles gemacht haben und wer das alles bezeugen könne. Zurück in der Pension hätten sie gemeinsam Karten gespielt und Wein getrunken. Später wäre noch die Ehefrau des Vermieters dazu gestoßen und sie hätten zu dritt gefeiert. Dann sei allerdings Streit zwischen den Eheleuten ausgebrochen und er hätte sich zurückgezogen. Der drahtige mittelgroße Angeklagte fügte noch hinzu, dass er kein aggressiver Mann sei und dass der mehr als doppelt so schwere Vermieter ihm körperlich überlegen sei.

Nach der Prügelei rief der Vermieter die Polizei. Auf die Fragen der Beamten, was denn passiert sei, erzählte der Vermieter seine Version der Geschichte: Er sei ins Zimmer seines Mieters gegangen um die rückständige Miete zu fordern. Die Tür war nicht abgeschlossen. Nie hätte der Mieter seine Tür verschlossen. Dort sei er gestolpert und auf das Bett von dem Monteur gefallen. Der hätte das wohl als Angriff gewertet, zugeschlagen und nicht mehr aufgehört zu schlagen. 

Zwei Promille beim Angeklagten

„Ja, Platzwunden im Gesicht seien sichtbar gewesen. Auch über Schmerzen am Bein hat der Geschädigte geklagt.“, so die Beamten vor Gericht. Der Angeklagte dagegen hätte einen ganz ruhigen Eindruck gemacht. Er sei kooperativ, bei klarem Bewusstsein und augenscheinlich unverletzt gewesen. Allerdings hätten sie Alkoholgeruch im Atem des Angeklagten wahrgenommen und daher einen Alkoholtest machen lassen. Hier hakte der Angeklagte ein und erklärte, dass er sich nach dem Schreck ein Glas Wein genehmigt hätte. Der Test ergab später zwei Promille.

Der Prozess wird also fortgesetzt. Als Zeugen werden nun noch der Vermieter und seine Frau angehört.

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