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Rassistischer Angriff: Schläger muss zahlen

Ein 47-Jähriger muss für die von ihm verursachten Arztkosten aufkommen. Er hatte einen schwarzen Soldaten angegriffen.

Von Alexander Schneider
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Der 41-jähriger Soldat wurde im September 2017 Opfer rassistischer Gewalt. Die Justiz hat sich bei der strafrechtlichen Aufarbeitung nicht eben mit Ruhm bekleckert.
Der 41-jähriger Soldat wurde im September 2017 Opfer rassistischer Gewalt. Die Justiz hat sich bei der strafrechtlichen Aufarbeitung nicht eben mit Ruhm bekleckert. ©  Archiv/René Meinig

Eine Zivilrichterin hatte ganz offensichtlich weniger Probleme mit den Folgen einer rassistischen Attacke in Dresden, als ihre Richterkollegen aus der Strafabteilung. Letztere verurteilte am Amtsgericht Dresden am Freitag den 47-jährigen Ladendetektiv Mike S. dazu, die Kosten für den Rettungstransport und ärztlicher Behandlung zu zahlen. S. hatte im September 2016 einen Jogger aufgrund seiner Hautfarbe beleidigt und geschlagen.

Der 41-jährige Geschädigte mit jordanischen Wurzeln ist Hauptfeldwebel bei der Bundeswehr und besuchte einen IT-Lehrgang in Dresden. Er war kaum losgelaufen, als er in der Franz-Liszt-Straße aus einem Auto heraus rassistisch angefeindet worden sei, mit Sätzen wie „Lauf, Neger, lauf!“, sagte der Soldat nun auch in dem Zivilprozess: Daher habe er das Auto fotografiert, woraufhin Beifahrer Mike S. ausgestiegen, auf ihn losgegangen sei und ihm mit der Faust auf den Kopf geschlagen habe. 

Als der Angreifer dann auch noch einen Teleskop-Schlagstock ausgepackt habe, sei er geflüchtet. Der Soldat wandte sich dann an seine Dienststelle, die einen Rettungswagen alarmierten. Der Geschädigte wurde in der Uniklinik wegen Verdachts auf ein Schädel-Hirn-Trauma untersucht.

Erst im Januar hatte die Bundeswehr S. verklagt, weil er sich geweigert hatte, die von ihm verursachten Kosten zu zahlen. In dem Prozess behauptete der Angeklagte, er sei von dem Jogger grundlos fotografiert worden, habe ihn zur Rede stellen wollen und sei von ihm gestoßen worden. Das sei „Notwehr“ gewesen. Der Mann stellte sich als Opfer dar und begründete so vermeintlich, weshalb er nicht für die Kosten aufkommen werde.

Kuschelige Strafjustiz

Strafrechtlich ist dem Mann, einem vielfach vorbestraften Gewalttäter, der zur Tatzeit auch noch unter laufender Bewährung einer früheren Verurteilung stand, einiges erspart geblieben. Nach einer recht milden Bewährungsstrafe von sechs Monaten am Amtsgericht Dresden im Mai 2018, stellte das Landgericht die rassistisch motivierte Tat im Februar 2020 gegen Zahlung einer Geldauflage von 1.000 Euro sogar ein

Angeblich hatte die Staatsanwaltschaft die Berufung fehlerhaft begründet und sich der Geschädigte in erster Instanz in Widersprüche verwickelt, hieß es zur Begründung der Entscheidung des Landgerichts. Die Berufungskammer hatte den Geschädigten, der vor der Tür gesessen hatte, nicht als Zeugen vernommen. Er war umsonst nach Dresden gereist.

Drei Wochen nach der Hauptverhandlung in dem Schadenersatz-Prozess zwischen der Bundesrepublik Deutschland als Kläger und Mike S. als Beklagtem hat die Einzelrichterin nun ihre Entscheidung verkündet. "Der Vollstreckungsbescheid der Bundeswehr wird aufrechterhalten", sagte sie.  S. muss die Transport- und Behandlungskosten in Höhe von 285 Euro zahlen. Die Entscheidung kann der Beklagte nach Angaben des Gerichts nicht mehr anfechten.

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