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Recht haben, nehmen, geben, bekommen

Paragraf eins: Ich habe recht. Paragraf zwei: Wenn andere recht haben, tritt automatisch Paragraf eins in Kraft. Das ist das Gesetz der Wichtigen. Und davon gibt es viele, sehr viele. Die verkünden Paragraf eins schon so überzeugend, dass gar nicht erst die Gefahr von Paragraf zwei besteht.

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Von Heike Sabel

Paragraf eins: Ich habe recht. Paragraf zwei: Wenn andere recht haben, tritt automatisch Paragraf eins in Kraft. Das ist das Gesetz der Wichtigen. Und davon gibt es viele, sehr viele. Die verkünden Paragraf eins schon so überzeugend, dass gar nicht erst die Gefahr von Paragraf zwei besteht. Dabei ist nicht entscheidend, ob das stimmt mit dem Recht. Sie haben einfach kraft ihrer Wassersuppe recht. Und wer das anzweifelt und an Paragraf zwei auch nur kratzt, bekommt die Härte des Gesetzes des Stärkeren zu spüren. Recht haben und recht kriegen sind schon zweierlei Dinge, entscheidend aber ist, sich das Recht zu nehmen.

Dass ich darüber meist nur noch schmunzle, ist wohl ein Zeichen des Alters. Je mehr ich davon überzeugt bin, selbst recht zu haben – ohne es mir nehmen oder dankbar für das Bekommen sein zu müssen – umso gelassener kann ich die anderen in ihrem Glauben lassen. Es lohnt sich einfach nicht, darum zu streiten. Das Recht darauf überlasse ich gern den anderen. Wenn Paragraf eins zutrifft, reicht es mir, wenn ich das weiß, und Paragraf zwei brauche ich nicht. Ich gebe anderen gern recht und lasse sie in dem Glauben, es zu haben.

In diesem Sinne, ein gesetzloses Wochenende …

Wochenendbonbon-Lesung, Sonntag, 3. März, 15 Uhr, im Kulturcafé Dohna auf der Pestalozzistraße,

Eintritt kostenlos