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Revision nach Zittauer Missbrauchsprozess

Der 48-jährige Zittauer akzeptiert das Urteil des Görlitzer Landgerichts, vier Jahre Freiheitsentzug nicht. Jetzt prüft der BGH das Urteil. 

Von Frank Thümmler
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© Peter Steffen/dpa (Symbolfoto)

Das Landgericht Görlitz hatte am vergangenen Donnerstag einen 48-jährigen Zittauer wegen zwölffachem schweren sexuellen Missbrauch und sechsfachem sexuellen Missbrauch zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Was schon da zu vermuten war, ist jetzt eingetreten: Der Mann hat Revision beantragt, die er nun binnen vier Wochen nach dem Zugang der schriftlichen Urteilsbegründung selbst begründen muss. 

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