Im Prozess gegen die rechtsextreme Gruppe "Revolution Chemnitz" hat die Bundesanwaltschaft gegen die acht Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren beantragt. Die Männer haben sich nach Überzeugung der Ankläger wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung strafbar gemacht. Fünf von ihnen sollen auch wegen schweren Landfriedensbruchs ins Gefängnis.
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