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Riesa erlässt Händlern Gebühren

Normalerweise müssen Ladeninhaber für Aufsteller und Warenauslagen im Freien bezahlen. Wegen Corona verzichtet die Stadt aber darauf.

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Blick aufs Riesaer Rathaus. Die Stadt verzichtet in diesem Jahr darauf, Gebühren für Aufsteller, Freisitze und Warenauslagen im Außenbereich zu erheben.
Blick aufs Riesaer Rathaus. Die Stadt verzichtet in diesem Jahr darauf, Gebühren für Aufsteller, Freisitze und Warenauslagen im Außenbereich zu erheben. © Sebastian Schultz

Riesa. Die Stadt Riesa wird von Einzelhändlern und Gastronomen bis 31. Dezember 2020 keine Gebühren für bestimmte Sondernutzungen von Außenbereichen erheben. Eine entsprechende Festlegung habe Oberbürgermeister Marco Müller (CDU) getroffen, heißt es in einer Mitteilung der Stadt vom Freitag. 

Die neue Regelung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2020. Die Vorsitzenden der Fraktionen des Stadtrats hatten dem Oberbürgermeister die Unterstützung des Vorhabens zugesichert. Radebeul hatte eine ähnliche Regelung schon vor Wochen erlassen. Riesas Oberbürgermeister hatte sich zuletzt bei dem Thema noch zurückhaltend geäußert.

Regelung gilt auch für Gaststätten

"Prinzipiell bietet unsere Sondernutzungssatzung bereits eine sehr kulante Regelung zur Nutzung der Außenbereiche vor Einzelhandelsgeschäften", zitiert die Mitteilung Marco Müller jetzt. "Die Effekte sind deshalb finanziell überschaubar. Dennoch möchten wir unsere Händler in einer schwierigen Situation auch auf diesem Weg gern unterstützen."

Die Gebührenfreiheit betrifft die Aufstellung von Warenträgern bis maximal zehn Quadratmeter sowie von bis zu drei Werbeständern je Geschäft auf städtischen Flächen. Sobald Gaststätten wieder öffnen dürfen, wird die Regelung auch für ihre Außenanlagen gelten, wobei 30 Quadratmeter Freischankfläche ohnehin kostenfrei sind. Für jeden weiteren Quadratmeter wird laut gültiger Satzung eine Gebühr von zwölf Euro erhoben. Für Warenständer werden normalerweise 2,50 Euro pro Quadratmeter und Monat fällig. 

Bereits gezahlte Beträge werden erstattet

Das Amt für Ordnung und Sicherheit der Stadtverwaltung wird die Händler anschreiben, die aktuell eine Sondernutzung in Anspruch nehmen, um mit ihnen eine Rücküberweisung bereits gezahlter Gebühren für das laufende Jahr zu vereinbaren. Ansprechpartner für Fragen ist Amtsleiter Sebastian Fleck. 

Die Festlegung zur Gebührenfreiheit gelte jedoch nicht für sonstige erlaubnisfähige Sondernutzungen nach Paragraph 7 der Riesaer Sondernutzungssatzung, erklärt die Stadtverwaltung. Dazu gehörten beispielsweise das Aufstellen von Bauzäunen und Gerüsten oder die Lagerung von Material. (SZ)

Kontakt ins Ordnungsamt: Sebastian Fleck; Tel. 03525 700251, Mail: [email protected]

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