Ab 1.Februar gilt in Sachsen ein neues Gesetz zum Nichtraucherschutz. Demnach ist auch das Qualmen in Kneipen und Gaststätten untersagt, sofern diese keinen separaten Raum für die Raucher haben. Im Landkreis Riesa-Großenhain sputen sich derzeit die Gastwirte, solche Inseln einzurichten, denn auf die Raucher können sie als Gäste nicht verzichten. Das Problem der Wirte: Sie müssen teilweise umbauen.
Andere Sorgen gibt es in den Ämtern, die künftig zu kontrollieren haben, ob die Kneipiers sich an das Gesetz halten. Riesas Stadtsprecher Uwe Päsler: „Da das Gesetz erst erlassen wurde, fehlt noch die Kommentierung dazu.“ Außerdem warten Gemeindeverwaltungen und Rathäuser auf die Durchführungsbestimmungen zum neuen Gesetz. In den Ämtern diskutiert man derzeit also noch, wie die neuen Pflichten überhaupt umzusetzen sind. Riesas Sprecher: „Es gibt eine Handreichung des sächsischen Sozialministeriums mit Fragen und Antworten. Darin ist beispielsweise ausdrücklich erwähnt, dass es keine Raucherpolizei geben wird. Also auch in Riesa nicht.“
Zeithains Hauptamtsleiter Horst Kühne sieht die Kompetenz für die Durchsetzung des Nichtraucherschutzes in den Gaststätten jedoch beim Landkreis: „Bis zum 1.Juli 2008 liegt die Zuständigkeit für das Gewerbe und die Gewerbeaufsicht beim Landratsamt“, so Kühne. Erst mit dem Vollzug von Kreis- und Verwaltungsreform im Sommer würden diese Aufgaben an die Kommunen übergehen.
Dem widerspricht Kerstin Thöns, Sprecherin der Landkreisverwaltung: „Die Kontrollen zur Einhaltung des Nichtraucherschutzes führen die Kommunen selbst durch.“ (uk/da)